taz.de -- Belgisches Parlament für neues Gesetz: Sterbehilfe ohne Mindestalter
Als erstes Land der Welt erlaubt Belgien Sterbehilfe auch für todkranke Kinder. Die Abgeordneten in Brüssel stimmten mit klarer Mehrheit für eine Gesetzesänderung.
BRÜSSEL dpa | Das belgische Parlament hat die aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche erlaubt. Nach einer emotionalen Debatte stimmten am Donnerstag in Brüssel 86 Abgeordnete für eine entsprechende Gesetzesänderung. 44 Parlamentarier waren dagegen, 12 enthielten sich.
Somit dürften Ärzte etwa krebskranken Minderjährigen auf deren erklärten Wunsch hin eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. Belgische Mediziner erwarten etwa ein Dutzend solcher Fälle pro Jahr.
Belgien wäre nach Angaben des Parlaments weltweit das erste Land, das die Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt. In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen auf Verlangen, jedoch erst ab 12 Jahren.
Der belgische Senat hatte bereits Ende vergangenen Jahres dem Vorhaben zugestimmt. Nun muss Belgiens König Philippe das Gesetz noch unterzeichnen, was allgemein erwartet wird. Dann könnten die neuen Regeln in einigen Wochen oder Monaten in Kraft treten. Kirchen und Patientenverbände kritisierten die Pläne.
Die neuen Regeln setzen enge Grenzen. Voraussetzung für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen ist – anders als bei Erwachsenen – eine unheilbare Krankheit des kleinen Patienten. Ein Psychologe muss bezeugen, dass der Minderjährige urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Damit sind psychisch kranke Kinder und todkranke Babys ausgenommen. Zudem müssen die Eltern zustimmen.
Aktive Sterbehilfe ist derzeit in der EU nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg straffrei. In Deutschland ist sie verboten.
13 Feb 2014
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