taz.de -- Gesetzgebung in Brunei: Scharia-Strafrecht verschärft
Foltern in Gottes Namen: Im südostasiatischen Sultanat sind Peitschenhiebe, Steinigungen und Amputationen ab sofort de jure erlaubt.
BANDAR SERI BEGAWAN afp | Im südostasiatischen Sultanat Brunei wird von Donnerstag an das strenge Strafrecht der islamischen Scharia eingeführt. Die neuen Rechtsvorschriften würden schrittweise eingeführt, erklärte Sultan Hassanal Bolkiah am Mittwoch.
Eigentlich sollte das Scharia-Strafrecht in dem mehrheitlich muslimischen Königreich bereits vor einer Woche starten. Der Termin wurde jedoch zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Bolkiah, dessen Familie das rund 400.000 Einwohner zählende Königreich seit sechs Jahrhunderten streng autoritär führt, hatte die Einführung der Scharia im Oktober angekündigt.
Menschenrechtsorganisationen äußerten scharfe Kritik an den Plänen. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte zeigte sich Anfang April „zutiefst besorgt". Auch in der Bevölkerung, die den König traditionell als unanfechtbare Autorität akzeptiert, gab es Kritik. „Die Theorie besagt, dass Allahs Gesetz hart und unfair ist, aber Allah selbst hat gesagt, dass sein Gesetz tatsächlich fair ist“, sagte der Sultan nun in Reaktion auf die Kritik. Die Behörden versicherten, es würden strenge Kriterien bei der Anwendung der Körperstrafen gelten und Richter hätten weiten Spielraum bei ihrer Verhängung.
Das Scharia-Recht sieht für eine Reihe von Gesetzesverstößen sogenannte Körperstrafen wie Steinigung und die Amputation von Gliedmaßen sowie Peitschenhiebe vor. In Brunei wird der Islam seit langem deutlich konservativer ausgelegt als in seinen muslimischen Nachbarstaaten Indonesien und Malaysia.
Schon bisher ist das Rechtssystem Bruneis ist zweigleisig: Es verbindet seit der britischen Kolonialzeit eine zivilrechtliche Gerichtsbarkeit nach britischem Vorbild mit einer Scharia-Rechtsprechung für Fragen des Familienrechts. Im Strafrecht galt die Scharia bisher nicht.
1 May 2014
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