taz.de -- EuGH zu Rechten Homosexueller: Blutspenden müssen erlaubt werden

Das Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wird wohl fallen. Außerdem werden die Rechte homosexueller Asylbewerber gestärkt.
Bild: Schwule werden in Zukunft wohl nicht mehr pauschal von Blutspendeaktionen ausgeschlossen werden können.

LUXEMBURG dpa | Einflussreiche Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden sowie Asyl in der EU gestützt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.

Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren.

Der Gutachter erkennt an, dass der Staat damit die Gesundheit der Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.

In einem anderen Fall beschränkt das Gutachten den Handlungsspielraum der EU-Länder bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern. Zwar dürfen demnach die Staaten untersuchen, ob die Angaben glaubwürdig sind. Die Asylbehörden dürfen den Bewerber aber nicht zudringlich befragen, medizinisch untersuchen oder gar einen Nachweis sexueller Aktivitäten verlangen. Dies verstoße gegen die EU-Grundrechte. Im konkreten Fall hatten niederländische Behörden den Asylantrag von drei Männern abgelehnt, die auf ihre Homosexualität verwiesen.

18 Jul 2014

TAGS

Asylrecht
Blutspende
Homosexualität
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Homosexuelle
Homosexualität
Europäischer Gerichtshof
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Männer

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar Reform der Blutspenderegeln: Der Homo-Vorbehalt bleibt

Die Ärztekammer lockert ihre Regeln zur Blutspende – diskriminierend bleiben sie dennoch. Schwuler Sex gilt weiterhin als bäh und igitt.

Homosexuelle in Deutschland: Kapitalismus pink lackiert

Die CSD-Saison nähert sich ihrem Ende. Und wie steht die homosexuelle Bewegung da? Statt rosa Revolte, politisch ganz schön abgeschlafft.

Kommentar über sinnvolle Diskriminierung: Blutspenden ist kein Ideal

Männern, die mit Männern Sex hatten, vom Blutspenden auszuschließen ist eine Diskriminierung - aber sachlich gut begründet.

Kommentar Asylrecht für Homos: Ein Recht auf Solidarität

Die EU kritisiert gerne andere Länder wegen fehlender Homorechte. Selbst hat sie verfolgte Homosexuelle kaum geschützt. Das hat jetzt endlich ein Ende.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Homos haben ein Recht auf Asyl

Menschen, die in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, haben Anspruch auf Asyl. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen nötig.

Kommentar Blutspende Homosexuelle: Es gibt nur riskantes Verhalten

Es ist richtig, Menschen die Blutspende zu verwehren, die ein akutes HIV-Risiko haben. Man kann dieses aber nicht an sexueller Orientierung erkennen.

Spenden von Homosexuellen: Dein Blut ist zu schwul

Schwule dürfen seit den 90er Jahren kein Blut spenden. Wegen des HIV-Risikos. Die Behörden sind sich uneinig, ob das Verbot gelockert werden soll.