taz.de -- „Recht auf Vergessen“ im Internet: 100.000 Löschanträge gestellt

Nach dem EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ sind bei Google über 100.000 Löschanträge eingegangen. Auch andere Suchmaschinenanbieter sind betroffen.
Bild: Er hat sein „Recht auf Vergessen“ vor Gericht erstritten: der Spanier Mario Costeja.

MADRID dpa | Rund vier Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessen“ Internet hat Google mehr als 100.000 Löschanträge europäischer Kunden erhalten. Das gab Google-Chefjurist David Drummond am Dienstag in Madrid bekannt. In der spanischen Hauptstadt fand die erste öffentliche Anhörung eines Beratungsgremiums von Google in dieser Sache statt.

Das EuGH-Urteil erlaubt es Personen, Links bei einer Verletzung der Privatsphäre aus dem Index von Internetsuchmaschinen wie Google entfernen zu lassen. Da es aber bei der Umsetzung des „Rechts auf Vergessen“ noch viele offene Fragen gibt, will der Konzern mit Hilfe des Beratungsgremiums klare Richtlinien verfassen und ermitteln, in welchen Fällen einem Löschantrag zugestimmt werden muss.

Nach Madrid stehen weitere Anhörungen in Rom, Paris, Warschau, London und Berlin auf dem Programm. Für den 4. November ist in Brüssel die Abschlussveranstaltung geplant. Das Urteil des EuGH betrifft nicht nur Google, sondern auch andere Suchmaschinenanbieter, die bereits alle Löschformulare bereitgestellt haben.

Bei seinem Urteil gab der EuGH dem Spanier Mario Costeja Recht, der gegen Google geklagt hatte, weil ein Zeitungsbericht von 1998 über seine damaligen finanziellen Probleme nach 15 Jahren immer noch im Netz zu finden war. Dieser Eintrag wurde inzwischen gelöscht.

10 Sep 2014

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