taz.de -- Prozess gegen Boston-Bomber beginnt: Zerstörung per Schnellkochtopf

Knapp zwei Jahre nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon startet das Verfahren gegen Dzhokhar Tsarnaev. Ihm droht die Todesstrafe.
Bild: Bei dem Anschlag in Boston wurden 3 Menschen getötet und 264 weitere verletzt.

BOSTON taz | Knapp zwei Jahre nachdem zwei hausgemachte Bomben in Schnellkochtöpfen in der Zielgeraden des Marathons drei Menschen getötet und mehr als 260 verletzt haben, beginnt am Montag in Boston der Prozess. Einziger Angeklagter ist der heute 21-jährige Dzhokhar Tsarnaev. Wegen des Einsatzes von „Massenvernichtungswaffen“ und Verschwörung sowie 28 anderen Anklagepunkten droht ihm die Todesstrafe. Sein sieben Jahre älterer Bruder Tamerlan kam bei einer Schießerei mit der Polizei im April 2011 ums Leben.

Am 15. April 2013, dem „Patriotentag“, an dem die beiden in Rucksäcken deponierten Bomben beim 117. Boston Marathon explodierten, fühlten sich US-AmerikanerInnen umgehend an den 11. September 2001 erinnert. Noch am Abend kündigte Präsident Barack Obama an: „Wir werden den oder die Verantwortlichen finden und dieser Sache auf den Grund gehen.“

Damals befand sich die Millionenstadt Boston im Ausnahmezustand. Die Polizei hatte alle EinwohnerInnen aufgefordert, in ihren Wohnungen zu bleiben, und jagte nach den Attentätern. Drei Tage später verhaftete sie den schwer verletzten jüngeren Tsarnaev. Der 19-Jährige hatte sich in ein Boot auf einem Trockendock in einem Garten im Stadtteil Watertown geflüchtet. Dort fand die Polizei Texte mit Sätzen wie: „Wir Muslime sind ein einziger Körper. Wer einen von uns verletzt, verletzt alle“.

Dzhokhar Tsarnaev, Sprössling einer aus Tschetschenien stammenden Familie, galt als Beispiel für gelungene Integration. Er hatte in Boston Freunde und Freundinnen, war ein guter Student und naturalisierter US-Staatsangehöriger. Nach dem Attentat kam heraus, dass sein älterer Bruder Tamerlan bei einem Familienbesuch im Kaukasus Kontakte zu bewaffneten Islamisten gehabt haben soll. Und dass die lange vor dem Attentat aus den USA in den Kaukasus zurückgekehrte Mutter Tsarnaevs am Telefon von einem „Dschihad“ gesprochen haben soll.

Todesstrafe möglich

Doch Warnungen der russischen Polizei an den FBI über verdächtige Aktivitäten von Tamerlan Tsarnaev verhallten. Nach dem Attentat sprachen „Sicherheitsexperten“ wie der Republikaner Peter King zunächst von einem „Versagen des FBI“. Später lenkte der Kongressabgeordnete seine Vorwürfe gegen Moskau um. Wenn Moskau alles gesagt hätte, was es über die Tsarnaevs wusste, wäre es nicht zu dem Attentat gekommen, sagte King. Putin konterte, es gebe keine „russische Fährte“.

Der liberale Bundesstaat Massachusetts hat die Todesstrafe bereits 1982 abgeschafft. Nach Meinungsumfragen lehnen die meisten Bostonians auch im Fall Tsarnaev ab, dass die Todesstrafe verhängt wird. Doch die Obama-Regierung ist ständig auf der Hut vor dem Vorwurf, „schwach im Umgang mit Terroristen“ zu sein. Justizminister Eric Holder, angeblich ein Gegner der Todesstrafe, gestattete der Anklage, im Fall des mutmaßlichen Boston-Bombenlegers die Todesstrafe nach Bundesgesetz zu erwägen.

Wenn am Montag die langwierige Auswahl der zwölf Geschworenen beginnt, kommen nur solche KandidatInnen in Frage, die grundsätzlich bereit sind, die Todesstrafe zu verhängen.

Der Angeklagte plädiert auf nicht schuldig

Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Monate dauern. In der ersten Phase muss die Schuldfrage von Dzhokhar Tsarnaev geklärt werden. In der zweiten geht es um das Strafmaß. Laut Anklageschrift hat Dzhokhar Tsarnaev mehrere Schriften von Befürwortern eines Dschihad gegen Ungläubige auf seinem Computer gespeichert. Der Angeklagte soll auch die Bomben-Bastelanleitung heruntergeladen, ein bei dem Anschlag benutztes Handy gekauft und einen der Bombenrucksäcke deponiert haben.

Der Angeklagte, der seit dem Attentat meist in Isolation in einem Bostoner Gefängniskrankenhaus war, bestreitet seine Schuld. Seine VerteidigerInnen, darunter Judy Clarke, haben vergeblich versucht, den Prozess zu verschieben und an einen anderen Ort zu verlagern. Als nächstes geht es ihnen darum, das Leben ihres Mandanten zu retten.

5 Jan 2015

AUTOREN

Dorothea Hahn

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