taz.de -- Sammelklage gegen Facebook: Verletzungen der Privatsphäre

In Wien beginnt ein Prozess gegen Facebook. Für das Online-Netzwerk kann es teuer werden. Die taz klärt die wichtigsten Fragen.
Bild: ... nicht.

Schon wieder eine Klage gegen Facebook – was ist da los?

Am Donnerstag beginnt in Wien die Verhandlung über eine Sammelklage gegen Facebook. Es geht um den Vorwurf von Datenschutzverstößen. Die Kläger fordern einen „symbolischen Schadenersatz“ von 500 Euro pro Person. 25.000 Nutzer haben sich bislang nach Angaben der Kläger bereits der Sammelklage angeschlossen, über 5.000 davon aus Deutschland. 50.000 hätten sich registriert, um später beizutreten. Für Facebook kann es also teuer werden – zumindest wenn das Gericht den Klägern recht gibt. Selbst wenn es bei 25.000 Beteiligten bleibt, würde sich der geforderte Schadenersatz auf mehr als 12 Millionen Euro summieren. Ein Urteil gibt es am Donnerstag aber noch nicht – das Gericht entscheidet erst einmal darüber, ob es sich für zuständig hält.

Gab es nicht erst kürzlich einen Prozess gegen Facebook?

Genau, vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Kläger heißt auch hier Max Schrems, ein österreichischer Juradoktorand. Vor dem EuGH geht es aber vor allem darum, dass Facebook Daten seiner Nutzer in den USA speichert und sie an US-Geheimdienste gelangen. Bekommt Schrems recht, würde das auch andere Unternehmen betreffen, die persönliche Daten ihrer Nutzer in die USA transferieren.

Was werfen die Kläger in Wien Facebook vor?

Eine lange Liste von Verletzungen der Privatsphäre. Ein Auszug: Facebook verfolge Nutzer auf andere Websites, gebe Daten an US-Geheimdienste weiter, verknüpfe personenbezogene Informationen aus unterschiedlichen Quellen und sammle persönliche Daten, ohne dass der Nutzer wirksam zugestimmt habe.

Kann man sich der Klage noch anschließen?

Ja, das geht noch. Wer Facebook privat nutzt, volljährig ist und nicht in den USA oder in Kanada lebt, kann sich beteiligen. Formell müssen Nutzer dafür ihre finanziellen Ansprüche an den Kläger übertragen. Prozesskosten entstehen ihnen nicht. Gibt das Gericht den Klägern recht, soll jeder Nutzer seinen Anteil am Schadenersatz bekommen.

Was sagt Facebook dazu?

Das Unternehmen ist erstens der Ansicht, sich an die europäischen Datenschutzvorschriften zu halten. Und glaubt zweitens, dass eine derartige Sammelklage in Österreich gegen ein Unternehmen mit Sitz in Irland gar nicht zulässig ist.

Ist Schrems der Einzige, der sich für Facebook interessiert?

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht immer wieder gegen Facebook vor. Zuletzt haben die Verbraucherschützer im Februar 19 Klauseln beanstandet. Unter anderem kritisieren sie, dass Facebook seinen Dienst als „kostenlos“ bezeichnet. Dabei zahlten die Nutzer mit ihren persönlichen Daten. Darüber hinaus beanstanden die Verbraucherschützer Voreinstellungen zur Privatsphäre. Von der EU-Kommission, die unter anderem Google im Visier hat, ist hier nichts zu hören. Zuletzt hatte sie die Übernahme des Messenger-Dienstes WhatsApp genehmigt.

9 Apr 2015

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Svenja Bergt

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