taz.de -- Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt: Lina E. ist vorzeitig frei
Die Leipziger Antifaschistin soll Rechtsextreme angegriffen haben. Nun ist sie frei – weil ihr Gerichte eine günstige Prognose attestieren.
Bild: Lina E. beim Prozess im Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Mai 2023 (Archivfoto)
Knapp vier Jahre saß [1][die Leipziger Antifaschistin Lina E.] in Haft – nun ist sie frei. Das Oberlandesgericht Dresden setzte ihre Reststrafe zur Bewährung aus. Und der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft dagegen zurück. Es gebe eine gute Prognose, dass die 31-Jährige künftig straffrei leben werde, befanden beide Gerichte.
Nach taz-Informationen befand sich Lina E. zuletzt schon im offenen Vollzug, musste also nur noch nachts zurück ins Gefängnis. Vergangene Woche, direkt nach Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), soll sie komplett aus der Haft entlassen worden sein. Der BGH-Beschluss wurde erst am Mittwoch öffentlich gemacht.
Mitanführerin von „Antifa Ost“
Lina E. war im Mai 2023, nach einem anderthalbjährigen Prozess, zu einer [2][Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden], weil sie mit anderen Linken zwischen 2018 und 2020 mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme verübt haben soll. Die Bundesanwaltschaft sah in ihr die Mitanführerin der Gruppe, der sogenannten Antifa Ost. Auch drei weitere Antifaschisten wurden damals verurteilt, zu Strafen von bis zu knapp drei Jahren Haft. Nachdem die Urteile erst Ende April 2025 rechtskräftig wurden, sitzen zwei von ihnen noch ihre Haftstrafe ab, [3][einer – der Berliner Philipp „Nero“ M. – tauchte unter].
Lina E. selbst war noch am Urteilstag zunächst aus der U-Haft entlassen worden. Die restliche Strafhaft hatte sie dann ebenfalls im April 2025 – mit Rechtskräftigkeit des Urteils – angetreten. Als sie nun im März zwei Drittel der Strafe abgesessen hatte, beantragte sie die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung – diesem hat das Oberlandesgericht Dresden auch zugestimmt. Zuvor hatte das Gericht Lina E. mündlich befragt und auch ein psychologisches Gutachten über sie eingeholt.
Lina E. will als Sozialarbeiterin arbeiten
Die Bundesanwaltschaft hatte indes sofortige Beschwerde eingereicht und eine vollständige Verbüßung der Haftstrafe eingefordert. Ihre Begründung: Lina E. bewege sich weiterhin in linksradikalen, gewaltaffinen Kreisen, stehe in Kontakt zur linksextremen Gefangenenhilfe Rote Hilfe und habe [4][in einem weiteren Prozess in Dresden gegen sieben Antifas, darunter ihrem früheren Partner Johann G.], die Aussage verweigert, was ihr Beugehaft einbrachte.
Der Bundesgerichtshof aber wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Es gebe „ausreichend“ Anhaltspunkte, dass Lina E. keine weiteren Straftaten mehr begehen werde, befanden die Richter. Zwar habe Lina E. tatsächlich weiter „eine strikte antifaschistische“ Einstellung und halte Kontakt zu früheren Personen aus ihrem politischen Umfeld. Im Gespräch mit der Gutachterin und dem Oberlandesgericht aber habe sich Lina E. als „selbstkritisch reflektiert“ gezeigt und sich „von ihrer früheren Gewaltbereitschaft losgesagt“. Dies sei mehr als ein „Lippenbekenntnis“, sondern eine „echte innere Abkehr“ von früheren Einstellungen.
Auch sei Lina E. in den zwei Jahren zwischen Urteil und dem Strafantritt im März 2025 nicht mehr mit Straftaten aufgefallen, so der BGH. Die Haft habe sie „beanstandungsfrei“ absolviert. Und sie habe „tragfähige Zukunftspläne“, wolle in Freiheit ihre Arbeit als Sozialarbeiterin in der Suchthilfe wiederaufnehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften abschließen.
Für Lina E. verhängte das Oberlandesgericht Dresden nun eine vierjährige Bewährungszeit, die Hälfte davon wird sie von einem Bewährungshelfer begleitet.
Zuletzt auch Berliner Antifaschist freigelassen
Die juristische Aufarbeitung der Angriffsserie auf die Rechtsextremen läuft derweil weiter. Neben dem Großprozess in Dresden findet [5][auch in Düsseldorf ein Verfahren gegen Antifaschist*innen statt], denen ebenfalls Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen werden, teils auch in Budapest. [6][Im Dresdner Prozess war zuletzt der Berliner Beschuldigte Thomas „Nanuk“ J. aus der U-Haft entlassen worden], nachdem ein Kronzeuge seine Vorwürfe gegen ihn nicht untermauern konnte. Der Kronzeuge belastet auch die anderen Angeklagten. Mit Urteilen wird erst im nächsten Jahr gerechnet.
27 May 2026
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AUTOREN
Konrad Litschko
Antifa Ost
Lina E.
Schwerpunkt Antifa
Linksextremismus
Justiz
GNS
Reden wir darüber
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