taz.de -- Prozess gegen Antifas: La Ola für die Angeklagten

In Düsseldorf beginnt der nächste Antifa-Großprozess. Die sechs Angeklagten sollen in Budapest und Erfurt Rechtsextreme angegriffen haben.

Bild: Soli-Kundgebung für die Angeklagten vor dem OLG Düsseldorf

Noch bevor Richter Lars Bachler die Verhandlung beginnt, ertönen Sprechchöre im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf. „Ihr seid nicht allein“ und „Free all Antifas“ rufen die Zuhörenden den fünf Frauen und dem Mann zu, die vor ihnen hinter meterhohen Glasscheiben auf der Anklagebank sitzen. Sie applaudieren, machen La-Ola-Wellen. Paula P., Emilie D., Clara W., Nele A., Luca S. und Moritz S. winken freudig zurück, formen mit ihren Fingern Herzen.

Aber die Vorwürfe, welche die Bundesanwaltschaft gegen die sechs erhebt, wiegen schwer: Bildung einer kriminellen Vereinigung und auch versuchter Mord. Die jungen Linken aus Thüringen, Sachsen und Hamburg, 23 bis 25 Jahre alt, sollen im Februar 2023 in Budapest am Rande des [1][„Tags der Ehre“, einer NS-Folklore von Neonazis aus ganz Europa], Teilnehmende angegriffen haben. Eine Angeklagte, Emilie D., soll zudem an einem Angriff auf zwei Rechtsextreme in Erfurt im Januar 2023 und auf ein lokales Thor-Steinar-Geschäft im April 2022 beteiligt gewesen sein.

Der nun am Dienstag in Düsseldorf begonnene Prozess ist das jüngste Großverfahren gegen Antifaschist*innen. Erst im Herbst war in München die [2][Nürnbergerin Hanna S. wegen der Budapest-Angriffe zu fünf Jahren Haft verurteilt worden]. In Ungarn steht der nonbinären Thüringer*in [3][Maja T. ein Urteil bevor]. In Dresden startete erst kürzlich ein weiterer Prozess gegen sieben Antifaschist*innen.

Nach den nun Angeklagten war nach den Budapest-Angriffen mit einer Großfahndung gesucht worden – zwei Jahre lang vergeblich. Erst zu Jahresbeginn 2025 stellten sie sich selbst. Seitdem sitzen sie in Haft.

Der Saal ist voll

Vor dem Oberlandesgericht solidarisiert sich am Dienstag bereits am frühen Morgen eine Kundgebung mit den Angeklagten. So viele Besucher*innen sind gekommen, dass die Sicherheitskontrollen nicht hinterherkommen und sich der Auftakt beträchtlich verzögert. Am Ende sind alle 160 Plätze im Saal belegt.

Angereist sind auch mehrere Eltern und Geschwister der Beschuldigten. Birgit W., die Mutter von Clara W., kritisiert den Prozess als „aufgebauscht“. Sie sei für rechtsstaatliche Verfahren, um die Vorwürfe zu klären. Aber es sei abwegig, dass ihr Kind und die anderen als „Staatsgefährder“ behandelt würden. Und: Ein Einsatz gegen den Faschismus sei richtig und nötig.

Die Beschuldigten selbst hatten, nachdem sie sich gestellt hatten, erklärt, der Vorwurf des versuchten Mordes sei eine „politisch motivierte Eskalation und an Lächerlichkeit kaum zu überbieten“. Es gehe den Behörden darum, vor antifaschistischer Praxis abzuschrecken. Am Wochenende legten einige, ohne sich namentlich zu bekennen, [4][in einer Erklärung in der taz nach] – und verteidigten antifaschistischen Widerstand, auch militanten.

„Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden“, heißt es darin. Heute, angesichts des immer stärkeren Rechtsrucks, sei man wieder an einem Punkt, wo sich alle fragen müssten, „bis zu welchem Punkt man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen“.

Knochenbrüche und Platzwunden

Die Bundesanwaltschaft verweist in ihrer Anklage auf die konkreten Angriffe. Eine Stunde dauert die Verlesung ihres Schriftsatzes. Und sie stellt heraus, wie schwer die Rechtsextremen attackiert und teils verletzt wurden. Auch mit Schlagstöcken und teils Hämmern sei auf die Attackierten eingeschlagen worden, oft gegen den Kopf.

Diese erlitten Knochenbrüche und Platzwunden, in einem Fall auch einen Schädelbasisbruch. Auf die Verkäuferin im Thor-Steinar-Laden sei mehr als 20 Mal mit einem Schlagstock eingeprügelt worden sein. Drei der Attacken wertet die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord. Der Staat könne Selbstjustiz nicht hinnehmen, betont Bundesanwalt Bodo Vogler später.

Die Angeklagten lassen sich bei der Verlesung nichts anmerken. Und sie schweigen auch am Dienstag dazu, ob sie tatsächlich an den Taten beteiligt waren. Die Anklage beruft sich hier vor allem auf Bilder von Überwachungskameras in Budapest und Erfurt, welche die Angeklagten zeigen sollen.

Verteidiger kritisieren Anklage

Die Verteidiger*innen kritisierten wiederum die „völlig überzogene“ Anklage. Die Taten hätten vor Amtsgerichten verhandelt werden sollen, nicht vor einem Oberlandesgericht, mit dem Anschein eines Terrorismusverfahrens, noch dazu weit weg von allen Wohn- und Tatorten. Auch der Vorwurf des versuchten Mordes sei von verschiedenen Gerichten bezogen auf die Budapest-Angriffe bereits zurückgewiesen worden – dennoch erhebe ihn die Bundesanwaltschaft erneut. Dies sei taktisch motiviert, es gehe um eine „Machtdemonstration“, sind die Anwält*innen überzeugt. Auf rechter Seite sei bei zahlreichen schweren Taten nicht derart hochgehängt ermittelt worden.

Gleich zu Beginn berät das Gericht indes, ob der Prozess überhaupt öffentlich verhandelt werden kann – weil vier der Angeklagten zur Tatzeit Heranwachsende waren. Verteidigung und Bundesanwaltschaft haben dagegen keine Einwände. Auch das Gericht stimmt letztlich zu. Richter Bachler aber betont, man nehme es sehr ernst, dass die USA inzwischen die [5][„Antifa Ost“, der auch die Angeklagten zugerechnet werden], als terroristische Vereinigung eingestuft hätten und dies unwägbare Folgen für diese haben könnte.

In einer Woche wird der Prozess fortgesetzt. Und dieser wird dauern: Angesetzt sind bereits jetzt Termine bis 2027.

13 Jan 2026

[1] /Fahndung-gegen-Linksaussen/!5985352

[2] /Urteil-im-Budapest-Komplex/!6116073

[3] /Prozess-gegen-Maja-T-verzoegert-sich/!6118718

[4] /Antifa-Prozess-in-Duesseldorf/!6140128

[5] /Aktivistinnen-zu-US-Terrorvorwurf/!6136525

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Konrad Litschko

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