taz.de -- Mord an Georgier in Berlin: Keine Sicherheit vor Russland

Geschah der Mord im Berliner Tiergarten 2019 im Auftrag Moskaus? Wenn sich diese Vermutung bestätigt, könnten Russland Sanktionen drohen.

Bild: Beamte der Spurensicherung sichern in einem Pavillon Spuren am Tatort im Tiergarten im August 2019

Eigentlich sollte der mutmaßlich vergiftete russische Regimegegner Alexei Nawalny in Berlin in Sicherheit sein. Es ist aber nicht übervorsichtig, dass er dort vom Bundeskriminalamt bewacht wird. Immerhin wirft die Bundesanwaltschaft derzeit Russland einen Auftragsmord in Deutschland vor, den sogenannten Tiergartenmord.

Am 23. August 2019, also vor fast genau einem Jahr, wurde im Berliner Park Kleiner Tiergarten ein Georgier getötet. Der Täter kam mit einem Fahrrad von hinten, schoss von der Seite auf den Mann und exekutierte ihn schließlich mit zwei weiteren Kopfschüssen. Das Opfer war ein Tschetschene mit georgischer Staatsbürgerschaft, der seit 2017 als Asylbewerber in Deutschland lebte. In Russland galt er als Terrorist.

Aufgrund von Zeugenaussagen konnte der Täter kurz nach der Tat festgenommen werden. Es handelt sich um den Russen Wadim Krassikow, der nun in U-Haft sitzt, aber eisern schweigt. Er war erst am Tag vor der Tat in Berlin eingetroffen. Mittäter mussten das Opfer vorher ausgespäht und den Anschlag logistisch vorbereitet haben. Die Helfer sind bisher unbekannt.

Zunächst führte die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Erst im Dezember 2019 übernahm die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe den Fall, als sich immer mehr abzeichnete, dass es um Staatsterrorismus geht.

Wichtigster Beweis: eine Faxnummer

Am 18. Juni dieses Jahres erhob die Bundesanwaltschaft Mordanklage gegen Wadim Krassikow. In der Anklage ist von einem „Tötungsauftrag“ die Rede. Hinter dem Mord stünden „staatliche Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation“.

Der Visumsantrag Krassikows wurde von einer Tarnfirma ohne echten Geschäftsbetrieb gestellt. Ihre Faxnummer ist identisch mit den Nummern von zwei Firmen des russischen Verteidigungsministeriums. Manche Beobachter sehen in der schlechten Tarnung sogar Absicht: ein Signal an Gegner, dass sie nirgends sicher sind.

Das Kammergericht hat am 10. August die Anklage gegen Krassikow zugelassen. Der Prozess soll noch in diesem Jahr beginnen. Außenminister Maas (SPD) macht Sanktionen vom Ausgang des Gerichtsverfahrens abhängig. Im Dezember wurden zwar bereits zwei russische Geheimdienstler ausgewiesen – aber nur wegen mangelnder Kooperation bei der Aufklärung.

26 Aug 2020

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Christian Rath

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