taz.de -- Die seltsame Akte der Marily S.: Widerrechtlich gespeicherte Daten
Trotz eines Gerichtsbeschlusses zur Löschung illegal erhobener Daten hat der Hamburger Verfassungsschutz Informationen über Marily Stroux gespeichert.
Bild: Hat den Kampf mit dem Verfassungsschutz aufgenommen: Marily Stroux
Hamburgtaz | Die beim illegalen Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen des Hamburger Landeskriminalamtes erfassten Daten, die sich zwischen 2008 und 2012 in Hamburgs linke Szene eingeschleust hat, sind trotz richterlicher Verfügung monatelang widerrechtlich beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gespeichert worden. Dies geht aus Aktenvermerken des Inlandsgeheimdienstes hervor, die der taz vorliegen.
Erst aufgrund einer Klage der Fotojournalistin Marily Stroux, die vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die Löschung der über sie gesammelten beruflichen Daten beim Landesamt erstreiten möchte, sah sich der Inlandsgeheimdienst genötigt, die illegalen Datenbestände der Polizei zu löschen.
Christiane Schneider, Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete der Linkspartei, befürchtet, dass womöglich weiterhin von der Polizei illegal erlangte Daten von Betroffenen, die zwischen 2001 und 2013 ins Visier dreier verdeckter Ermittlerinnen geraten waren, in den Geheimdienstdatenbanken ruhen. Schneider wird deshalb eine Senatsanfrage zu dem Komplex stellen. „Der Verfassungsschutz sah sich offenkundig trotz Anerkennungsurteile vorm Verwaltungsgericht erst dann veranlasst, die Daten zu löschen, als Marily Stroux klagte“, sagt die Linken-Abgeordnete. Sie hinterfragt, was mit den Daten der Betroffenen geschehen sei, die nicht gegen den Verfassungsschutz klagen.
Die drei verdeckten Ermittlerinnen waren in dem besagten Zeitraum nacheinander oder sogar zeitgleich in Hamburgs linker Szene zur Gefahrenabwehr tätig und hatten dabei widerrechtlich Privatwohnungen betreten, private Feiern organisiert oder waren sogar Liebesbeziehungen eingegangen. Iris P. als „Iris Schneider“ (2001 bis 2007) in der queerfeministischen Szene und beim Radio „Freies Sender Kombinat“, Maria B. als „Maria Block“ (2008 bis 2012) in antirassistischen Strukturen und Astrid O. alias „Astrid Schütt“ (2007 bis 2013) in der antifaschistischen Szene.
Bis 2016 sind alle drei Undercover-Einsätze vom LKA-Hamburg in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als rechtswidrig anerkannt und die Sperrung und Löschung aller illegal erhobenen Daten zugesichert worden – die Feststellungsurteile wurden allerdings ohne Beweisausnahme und Gerichtsverfahren ausgehandelt, weil die Polizei nicht durch eine Offenlegung der Ermittlungsakten Art und Umfang der jahrelangen Bespitzelung preisgeben wollte.
Ausgangspunkt für den nun laufenden Rechtsstreit zwischen Stroux und der Stadt Hamburg war ein Zufall: Im Rahmen einer Routineanfrage wegen ihrer Einbürgerungspläne beim LfV Hamburg kam 2016 heraus, dass die Hamburgerin mit griechischen Wurzeln seit mehr als 25 Jahren vom Geheimdienst bei ihrer Arbeit ausspioniert worden ist. Über sie seien Daten im nachrichtendienstlichen Informationssystem Nadis der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern erfasst worden, teilte das Landesamt Hamburg mit. Dem Inlandsgeheimdienst lägen Erkenntnisse vor, die „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Verdacht begründeten, dass Stroux sich „zumindest seit 1988 an Aktivitäten linksextremistischer Bestrebungen beteiligt“ habe.
Als Indiz nennt der Inlandsgeheimdienst unter anderem Strouxs journalistisches Engagement im „Initiativkreis für den Erhalt der Hafenstraße“, dem Mitte der 1980er-Jahre auch RichterInnen, AnwältInnen, PolitikerInnen, PolizistInnen, PastorInnen und HochschulprofessorInnen angehörten, und der sich damals für den Erhalt der besetzten Häuser am Hafenrand einsetzte. Weitere Indizien für den Verfassungsschutz, um Stroux als angeblich „bedeutende Person innerhalb der linksextremistischen Szene“ zu werten: 31 Fototermine, auch für die taz, unter anderem, um Bilder der Flüchtlingsschiffe im Hamburger Hafen zu machen sowie Aktivitäten der Kampagne „kein Mensch ist illegal“.
Doch laut Stroux sind beim Verfassungsschutz Termine aufgelistet, an denen sie „nachweislich in Griechenland“ war. Der Hamburger Anwalt Carsten Gericke, der sie gemeinsam mit Ünal Zeran vertritt, kritisiert, dass der Verfassungsschutz „das Eintreten für demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien bei politisch links stehenden Personen und Organisationen als Anlass für Datenspeicherung“ nehme und „in entsprechenden Meinungsäußerungen Verhaltensweisen zu erkennen meint, die auf eine Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet sind“.
Nachdem Stroux 2016 Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Hamburg eingelegt und die Löschung aller Daten gefordert hatte, ordnete der Hamburger Senat vorübergehend die Sperrung der Daten an. 2017 hat er sie jedoch wieder zur Verwendung freigegeben, weil sie, so heißt es in der Akte, weiterhin „zur Aufgabenerfüllung“ des LfV-Hamburg „notwendig“ seien. Zudem würde sich Stroux über die Medien äußern und sich mit ihrer Broschüre „Shooting back“ gegen ihre Bespitzelung zur Wehr setzen, was ein weiteres Indiz für ihre extremistische Gesinnung sei.
Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Akte zur Einsicht angefordert und auch einige Dokumente bekommen – ein Extrakt von rund 200 Blättern, die größtenteils geschwärzt sind. Mehr als 2.000 Seiten fehlen, weil der Inlandsgeheimdienst fürchtet, dass bei Bekanntwerden der Inhalte seine Arbeitsweise, Quellen und Informanten öffentlich würden und in der Folge bezahlte V-Leute um ihr Leben fürchten müssten.
Dennoch blieb ein Aktenvermerk vom April 2017 ungeschwärzt. Darin heißt es, dass – nach der Entsperrung der Daten – die von den verdeckten Ermittlerinnen der Polizei rechtswidrig erhobenen Erkenntnisse unverzüglich aus den Datenbeständen des LfV-Hamburgs getilgt würden. Diese seien auch direkter Bestandteil der Klage von Stroux vorm Verwaltungsgericht und das Landesamt werde so „datenschutzrechtlichen Maximen“ gerecht.
Politisch fragwürdig
Für Strouxs Anwalt Carsten Gericke ist der Datenschutz ein „pharisäerhaft“ vorgeschobener Grund. „Vielmehr dürfte es darum gegangen sein, einmal mehr Aktenteile schnellstmöglich zu schreddern, um zu verhindern, dass bekannt wird, in welchem Umfang rechtswidrige Erkenntnisse seitens der Verfassungsschutzbehörden gespeichert wurden und werden“, so Gericke.
Denn über die Hälfte der offiziell aufgelisteten 31 Anlässe, bei denen Stroux als Fotografin ins Visier des Verfassungsschutzes geraten ist, waren Aktionen, bei denen auch die verdeckten Ermittlerinnen Maria B. Und Astrid O. als Aktivistinnen eine wesentliche Rolle spielten, so Stroux zur taz. Dies bestätige, so Gericke, „dass die Beklagte bewusst personenbezogene Daten über die Klägerin erhoben hat, die originär ihre journalistische Tätigkeit betreffen“. Das aber wäre politisch fragwürdig.
8 May 2019
AUTOREN
Kai von Appen
Verfassungsschutz
Datenschutz
Hamburg
Schwerpunkt Überwachung
Journalismus
Linke Szene
ARTIKEL ZUM THEMA
Verfassungsschutz muss Daten löschen: „Dem Humbug ein Ende“
Der Hamburger Verfassungsschutz muss seine 32 Jahre umfassende Sammlung über die einstige taz-Fotoreporterin Marily Stroux vernichten.
Datenschützer über Seehofer-Vorstoß: „Ungerechtfertigte Stigmatisierung“
Innenminister Horst Seehofer will Daten von Extremisten 25 Jahre lang speichern. Datenschützer Ulrich Kelber über den Fall Lübcke, Extremisten und Löschfristen.
Verfassungsschutz in der Kritik: Reporter bespitzelt
Hamburger Verfassungsschutz räumt die Observation des FSK-Reporters Werner Pomrehn ein. Verdächtig machten ihn Berichte über linke Themen.
taz-Fotografin ausgespäht: Marilys Liste
Die taz-Fotografin Marily Stroux wurde 28 Jahre lang vom Hamburger Verfassungsschutz observiert. „Das macht was mit mir“, sagt sie.
Marily Stroux über ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz: „Ich werde kriminalisiert“
Die Fotojournalistin, die den Konflikt um die Hafenstraße begleitete, hat ihre Akte eingesehen und wundert sich über die Bewertungen des Geheimdienstes.