taz.de -- Sächsische Justiz gegen Antifaschistin: Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Lina E. eingeleitet

Die Leipziger Linke Lina E. wurde gerade aus der Beugehaft entlassen. Nun setzt die sächsische Justiz nach und versucht sie erneut in Haft zu nehmen.

Bild: Immer wieder hatten sich Linke mit Lina E. solidarisiert – wie hier auf einer Demonstration im Mai 2023 in Bielefeld

Seit drei Wochen ist Lina E. wieder auf freiem Fuß. [1][Sechs Monate Beugehaft waren zuvor gegen die Leipzigerin verhängt worden] – weil sie in einem Dresdner Prozess gegen sieben Antifaschist*innen als Zeugin die Aussage verweigerte. Mitte September, nach zweieinhalb Monaten in Haft, gab das Bundesverfassungsgericht ihrer Beschwerde nach und setzte die Beugehaft aus. Die sächsische Justiz gibt jedoch nicht auf: Nun leitete die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Lina E. ein.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bestätigte der taz das Verfahren. Es gebe einen Anfangsverdacht der vollendeten Strafvereitelung durch Unterlassen in drei Fällen und einer versuchten Strafvereitelung in sechs Fällen, sagte er.

Die Generalstaatsanwaltschaft ging zuletzt noch weiter. Sie hatte versucht, Lina E. erneut in Beugehaft zu nehmen – obwohl das Bundesverfassungsgericht diese zuvor ausgesetzt hatte. Hintergrund ist ein noch offenes Ermittlungsverfahren zu einem Angriff auf einen Kanalarbeiter im Januar 2019 in Leipzig-Connewitz. Der Angriff wird der „Antifa Ost“ zugeschrieben, bis heute ist ungeklärt, wer genau daran beteiligt war.

Die Gewalttat war Teil einer Angriffsserie auf mehrere Rechtsextreme in Thüringen und Sachsen, für die Lina E. bereits im Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden [2][zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde]. Mitverurteilt wurden damals drei weitere Angeklagte. Im Mai dieses Jahres war Lina E. dann aus der Strafhaft entlassen worden, [3][nach zwei Dritteln verbüßter Strafe].

Bundesverfassungsgericht kritisiert Dresdner Justiz

Ende Juni war die Leipzigerin dann als Zeugin im zweiten Dresdner „Antifa Ost“-Prozess geladen, [4][wo noch einmal sieben Linke wegen der Angriffsserie angeklagt sind]. Lina E. aber verweigerte dort die Aussage, um nicht Gefahr zu laufen, damit neue Ermittlungen gegen sich auszulösen – und kassierte dafür von dem Gericht sechs Monate Beugehaft. Noch im Gerichtssaal wurde sie festgenommen.

Nach einer Verfassungsbeschwerde setzte das Bundesverfassungsgericht die Beugehaft für Lina E. dann Mitte September vorläufig aus. Über die Beschwerde ist zwar noch nicht entschieden, das Gericht befand aber, dass diese nicht offensichtlich unbegründet sei und Lina E. in dem Fall tatsächlich ein Aussageverweigerungsrecht haben könnte.

Dann aber nahm sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden das offene Verfahren zu dem Angriff auf den Kanalarbeiter in Leipzig erneut vor. Denn auch dort war Lina E. zweimal als Zeugin vorgeladen worden, im Juli und September 2025. Und auch dort hatte sie die Aussage verweigert und dafür vom Amtsgericht Dresden sechs Monate Beugehaft kassiert – die allerdings zunächst nicht vollstreckt wurden. Nach der nun ausgesetzten Beugehaft im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden versuchte die Generalstaatsanwaltschaft dann eben, die Beugehaft im Verfahren zu dem Kanalarbeiter umzusetzen.

Verteidiger vermutet politisch motiviertes Vorgehen

Das Bundesverfassungsgericht veranlasste das vor wenigen Tagen zu einem weiteren Beschluss, der auch diese Beugehaft vorläufig untersagte. Darin finden sich zugleich deutliche Worte gegenüber der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft. Dass diese trotz des ersten Beschlusses noch einmal Beugehaft gegen Lina E. vollstrecken wolle, sei „aus rechtsstaatlicher Sicht nach Auffassung der Kammer befremdlich“, heißt es. Beide Verfahren seien schließlich „gleichgelagert“, eine Beugehaft gegen Lina E. dürfe vorläufig nicht erfolgen.

Ein Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft sagte der taz zur Kritik des Bundesverfassungsgerichts, man habe diese „zur Kenntnis genommen“. Die Aussetzung der Beugehaft werde „selbstverständlich beachtet“.

Erkan Zünbül, Verteidiger von Lina E., nennt das Vorgehen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft dagegen „mehr als befremdlich“. „Ein Verfahren wegen Strafvereitelung gegen meine Mandantin führt ihr Recht auf Selbstbelastungsfreiheit ad absurdum.“ Dass die sächsische Justiz so vehement gegen Lina E. vorgehe und diese hinter Gitter bringen wolle, lasse ein politisch motiviertes Vorgehen vermuten, so Zünbül. „Rechtlich ist das Vorgehen nicht nachvollziehbar.“

Lina E. bleibt damit vorerst weiter auf freiem Fuß. Sie hatte vor ihrer Entlassung aus der Strafhaft angegeben, sie wolle in Freiheit wieder ihre Arbeit als Sozialarbeiterin aufnehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften abschließen.

16 Oct 2026

[1] /Lina-E-wieder-in-Haft/!6192132

[2] /Urteile-im-Linksextremismus-Prozess/!5934710

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[4] /Antifa-Prozess-beginnt/!6130317

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Konrad Litschko

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