taz.de -- Novelle des Vergabegesetzes: Bürokratieabbau gescheitert
Mehr Direktvergaben statt langwieriger Ausschreibungen versprach Schwarz-Rot. Eine Anfrage zeigt: Die Gesetzesnovelle schleift vor allem Mindeststandards.
Bild: Für unter 500.000 Euro baggert auch der Kumpel des Abgeordneten: Das neue Vergabegesetz baut Bürokratie ab
Die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen, war ein zentrales Versprechen der schwarz-roten Regierungskoalition. Im Juli hoben dann CDU und SPD mit einer Novelle des Vergabegesetzes die Wertgrenzen für Direktvergaben deutlich an. Doch noch kurz vor Ende der Legislatur ist das Gesetz de facto nutzlos, wie eine Anfrage des Abgeordneten Damiano Valgolio (Linke) zeigt.
Mit der Novelle [1][sollten öffentliche Ausschreibungen bei Liefer- und Dienstleistungen erst ab einem Auftragswert von 75.000 Euro] notwendig werden. Zuvor waren es nur 10.000 Euro. Bei Bauprojekten erhöhte der Senat die Wertgrenze für Direktvergaben sogar von 50.000 auf 500.000 Euro
Will eine Senatsverwaltung sich etwa eine neue Virenschutzsoftware gönnen oder eine Klimaanlage einbauen, muss sie nun in vielen Fällen keine Ausschreibung mehr vorbereiten, mehrere Angebote verschiedenerer Firmen einholen und sie aufwendig prüfen. Ein unkomplizierter Direktauftrag an eine Firma, die etwa sympathisch erscheint, genügt.
So zumindest die Theorie. Denn das Gesetz ist nicht die einzige Vorschrift, die die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. In der Landeshaushaltsordnung sind ebenfalls Wertgrenzen angeben. Allerdings gelten dort immer noch die alten, niedrigen Wertgrenzen. Der Senat habe es noch nicht geschafft, die Haushaltsordnung anzupassen, teilt die Finanzsenatsverwaltung in der Antwort mit – zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Rechnungshof ist nicht begeistert
Die Finanzsenatsverwaltung begründet in ihrer Antwort auf die Anfrage die Verzögerung mit [2][der Prüfung des Landesrechnungshofs.] Die unabhängige Landesbehörde muss bei jeder Änderung der Haushaltsordnung zustimmen – und schickte den ersten Versuch prompt zu Überarbeitung an den Senat zurück. Eigentlich hatten CDU und SPD in den Verhandlungen versprochen, beide Regelungen parallel anzupassen.
Komplett wirkungslos ist die Novelle des Vergabegesetzes dennoch nicht. Aufträge, die unter den neuen, deutlich höheren Wertgrenzen liegen, müssen zwar nach wie vor ausgeschrieben werden, doch sie werden nun von zahlreichen anderen Vergabekriterien im Gesetz befreit. So sieht das Gesetz unter anderem die Berücksichtigung ökologischer Kriterien vor, die Bevorzugung kleiner und mittelständischer Unternehmen und die Achtung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation. Valgolio schätzt, dass rund zwei Drittel aller Aufträge unter die neuen Wertgrenzen fallen.
Zeitplan unklar
Auch eine Bindung an den Landesmindestlohn von 14,84 Euro, den das Gesetz für Ausschreibungen vorsieht, entfällt nun, wenn die Aufträge unter den neuen Wertgrenzen liegen, kritisiert Valgolio. „Es wurden also nur die sozial-ökologischen Vergabekriterien des Vergabegesetzes geschliffen, ohne dass es eine einzige Direktvergabe mehr gibt.“
Weiterhin gültig ist nur die [3][Tariftreueverpflichtung], die die SPD mühsam in das Gesetz hineinverhandelt hat. Demnach sollen öffentliche Aufträge schon ab einer Grenze von 1.000 Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die nach dem branchenüblichen Tarif zahlen.
Wie lange der laut Senatsverwaltung „komplexe Abstimmungsprozess“ zwischen Senat und Landesrechnungshof noch dauern wird, ist unklar. „Ein konkreter Zeitrahmen lässt sich derzeit noch nicht festlegen“, teilt die Finanzsenatsverwaltung in der Anfrage mit. Valgolio befürchtet: „Das ist eine offene Baustelle, der sich der kommende Senat annehmen muss.“
Update 18.09.2026: Ein Sprecher des Landungsrechungshofs hat soeben mitgeteilt, dass die Anpassung der Wertgrenzen in der Landeshaushaltsordnung erfolgt ist
17 Sep 2026
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AUTOREN
Jonas Wahmkow
Lohndumping
Schwarz-rote Koalition in Berlin
Arbeitsmarkt
Tarifvertrag
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