taz.de -- Rechtsextremistin vor Auslieferung: Liebich muss zurück nach Deutschland

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen ihre Auslieferung. Nun hat das Gericht in Prag entschieden.

Bild: Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (M.) wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt

dpa | Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der zuständigen Vollstreckungsbehörde, der Staatsanwaltschaft in Halle.

Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werde. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig.

Volksverhetzung, üble Nachrede, Beleidigung

Das Landgericht im tschechischen Plzeň hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nichtöffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Liebich bliebe noch, das Verfassungsgericht in Brno anzurufen. Das gilt indes als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeroným Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babiš für den Posten nominiert.

Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes

Liebich wurde nach [1][monatelanger europaweiter Fahndung] Anfang April im tschechischen Krásná bei Aš nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Plzeň. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge, darunter auch Schwerverbrecher.

Die Rechtsextremistin wurde im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle verurteilt. Nach der Verurteilung [2][hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern] lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker sprachen von einem [3][Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes].

7 Jul 2026

[1] /Marla-Svenja-Liebich-auf-der-Flucht/!6107701

[2] /Missbraeuchliche-Geschlechtsaenderung/!6062893

[3] /Kritik-am-Selbstbestimmungsgesetz/!6106300

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