taz.de -- Mehrfach verurteilte Rechtsextremistin: Liebich auf der Flucht
Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat ihre Gefängnisstrafe in der JVA Chemnitz nicht angetreten. Wo ist sie? Und was passiert, wenn sie gefunden wird?
Bild: Im Juli 2025 erschien Liebich mit Utensilien vor Gericht
Halledpa | Polizei und Staatsanwaltschaft suchen nach der verurteilten Rechtsextremistin [1][Marla Svenja Liebich]. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist sie weiterhin flüchtig. Liebich sollte bis Freitagabend in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz ihre Haft antreten. Nachdem sie sich jedoch dort nicht gemeldet hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Halle einen Vollstreckungshaftbefehl gegen sie erlassen.
Nach eigenen Angaben führt die Staatsanwaltschaft die Fahndung in Absprache mit der Polizeiinspektion Halle durch. Demnach folgt nun eine Ausschreibung in den polizeilichen Suchsystemen. Außerdem werde unter anderem geprüft, wo Liebich zuletzt gewohnt und mit wem sie zuletzt Kontakt hatte. Zu den Einzelheiten gab die Behörde keine weitere Auskunft.
Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Die [2][Rechtsextremistin sollte ihre Haft nun im Frauengefängnis in Chemnitz antreten].
Der Fall Liebich hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.
Bundesinnenminister Alexander [3][Dobrindt (CSU) warf Liebich jüngst einen Missbrauch der neuen Regelungen vor] und forderte Änderungen am Gesetz. „Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein“, sagte er dem Nachrichtenportal „ZDFheute.de“.
Mögliche Konsequenzen für die Haftzeit
Sollte Liebich gefunden werden, könne sie auf Grundlage des Haftbefehls von der Polizei festgenommen und in die JVA gebracht werden, erklärte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota auf Anfrage. Dass Liebich ihre Haft nicht pünktlich angetreten hat, führe in der Regel auch dazu, dass ihr das Absitzen der Freiheitsstrafe nicht erleichtert wird – etwa durch eine Unterbringung im offenen Vollzug.
Liebich hatte über die Plattform X angekündigt, die Haft am Freitagabend antreten zu wollen. Am Abend selbst wurde dann unter dem Namen Liebichs ein Post abgesetzt. Darin hieß es: „Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet. Niemand wusste von meinem Entschluss – kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl.“
30 Aug 2025
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