taz.de -- Umsetzung der GEAS-Reform: Zur Not sollen auch geflüchtete Kinder in Haft

Die Bundesregierung setzt die Reform des europäischen Asylsystems GEAS um. Doch die deutschen Beschlüsse gehen weit über die Vorgaben der EU hinaus.

Bild: Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen bald auch geflüchtete Kinder inhaftiert werden können

Berlintaz | Noch schlimmer als nötig. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Entwürfe beschlossen, mit denen deutsche Gesetze an die Reform des EU-Asylsystems GEAS angepasst werden sollen, die 2026 in Kraft tritt. Die Pläne gehen dabei noch über das hinaus, was die bereits sehr harten EU-Beschlüsse vorschreiben.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Mittwoch, es gehe um „Verantwortung und Verlässlichkeit, um Sicherheit und europäische Solidarität“. Oppositionspolitiker*innen und Menschenrechtler*innen kritisierten die Pläne dagegen als unmenschlich und rechtswidrig.

Die GEAS-Reform, die die EU-Staaten und -Institutionen im vorigen Jahr beschlossen, [1][sieht umfangreiche Verschärfungen vor.] So sollen Geflüchtete an den EU-Außengrenzen künftig ein „Sicherheitsscreening“ durchlaufen und manche auch beschleunigte Asylverfahren in Haftlagern – das betrifft auch Kinder. Dabei gelten die Betroffenen rechtlich als nicht eingereist. Wer keinen Schutz bekommt, soll direkt abgeschoben werden.

Außerdem sieht die GEAS-Reform für Krisensituationen weitreichende Möglichkeiten vor, humanitäre Standards abzusenken. Kritiker*innen fürchten außerdem, dass die neuen Regeln illegale Pushbacks erleichtern, bei denen Geflüchtete ohne Asylverfahren einfach zurückgedrängt werden.

Haft als „Schutz“ für Kinder

Die am Mittwoch vom deutschen Kabinett beschlossenen Entwürfen sollen die hiesige Gesetzeslage mit den EU-Beschlüssen in Einklang bringen. Allerdings nutzt die Bundesregierung die nötigen Gesetzesänderungen [2][für weitere Verschärfungen]. Die wohl folgenschwerste: die geplante Einführung von sogenannten Sekundärmigrationszentren.

Die zielen auf Geflüchtete, die nach den Dublin-Regeln eigentlich dort ihr Asylverfahren durchlaufen müssten, wo sie zuerst EU-Boden betreten haben. Auch wer in einem anderen EU-Land Schutz bekam und nun in Deutschland erneut um Asyl bittet, soll in die Zentren müssen und von dort möglichst direkt wieder abgeschoben werden. Praktisch dürften so fast alle Geflüchteten, die hier ankommen, betroffen sein.

Die Idee der Zentren entspricht weitgehend [3][den Dublin-Zentren], die es bereits in Brandenburg und Hamburg gibt. Der große Unterschied: Wo in den existierenden Zentren nur nachts eine Anwesenheitspflicht für manche Bewohner*innen gilt, könnten die neuen Zentren bald Gefängnissen gleichen. Die am Mittwoch beschlossenen Entwürfe sehen die Möglichkeit vor, Geflüchteten das Verlassen der Einrichtungen komplett zu verbieten.

Auch nicht von der EU-Reform vorgegeben: eine neue Form der Asylverfahrenshaft, die sogar auf Kinder und Jugendliche angewendet werden kann, wenn das deren „Schutz“ dient. Das soll gelten, wenn Elternteile oder Betreuungspersonen in Haft sind. Wiebke Judith von Pro Asyl sagte dazu: „Kinder schützt man nicht, indem man sie einsperrt.“ Und die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte: „Zynischer geht es nicht“.

SPD-Abgeordneten, die die Beschlüsse ihrer Minister*innen am Mittwoch verteidigten, war das Unbehagen dabei teils anzuhören. So sagte etwa der Berichterstatter der Fraktion Hakan Demir beschwörend: „Die Koalition achtet darauf, dass der nachvollziehbare Wunsch nach Ordnung nicht zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden führt.“ Und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Sebastian Fiedler, lobte den Beschluss zwar, versprach aber auch, im parlamentarischen Verfahren „sorgfältig zu prüfen und zu beraten“.

3 Sep 2025

[1] /Europaeische-Asylrechtsreform-Geas/!6003865

[2] /Deutsches-GEAS-Gesetz/!6096166

[3] /Dublin-Zentrum-in-Deutschland/!6083670

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Frederik Eikmanns

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