taz.de -- Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten: Kein Urteil für die Ewigkeit

Der Europäische Gerichtshof bekräftigte seine Vorgabe zu sicheren Herkunftsstaaten. Doch der EU-Gesetzgeber hat diese schon für 2026 geändert.

Bild: Die italienische Ministerpräsidentin Meloni dürfte sich nicht über das Urteil freuen

Wer macht die Regeln im Asylrecht? Das war die Frage, die hinter dem [1][Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] zu sicheren Herkunftsstaaten steht. Der EuGH hat zunächst die Gerichte gestärkt, aber auch die Bedeutung des (europäischen) Gesetzgebers betont.

Italiens rechte Regierung wollte beschleunigte Asylverfahren von Flüchtlingen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ nach Albanien auslagern. Italienische Gerichte beanstandeten jedoch das Verfahren der Einstufung von „sicheren Herkunftsstaaten“ per Gesetz. Der EuGH ließ nun die Einstufung per Gesetz zu. Die italienischen Gerichte müssen diese aber implizit bei der Prüfung von Asylanträgen kontrollieren können. Die Flucht ins Gesetz kann also keine Kontrolle verhindern.

Der EuGH bekräftigte dabei seine Vorgabe, dass ein Staat nur dann als „sicher“ eingestuft werden darf, wenn er auf dem gesamten Staatsgebiet und für alle Bevölkerungsgruppen sicher ist. Doch das ist kein Urteil für die Ewigkeit. Denn der EU-Gesetzgeber, der die EuGH-Vorgaben für „sichere Herkunftsstaaten“ zu streng fand, hat sie in der großen Asylreform bereits geändert. Ab Juni 2026 dürfen Staaten trotz Ausnahmen für bestimmte Gebiete und bestimmte Gruppen als „sicher“ eingestuft werden. Dagegen deutete der EuGH nun keine Bedenken an.

Das ist auch vertretbar, weil die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ ja kein Asylverfahren verhindert. Vielmehr kann ein Flüchtling weiterhin die Vermutung widerlegen und beweisen, dass er persönlich gefährdet ist.

Bei deutschen NGOs stieß vor allem die Auslagerung von Asylverfahren nach Albanien auf Empörung. Doch das hatten nicht einmal die kritischen italienischen Gerichte beanstandet; wohl weil das Verfahren durch italienische Beamt:innen durchgeführt und durch italienische Richter:innen überprüft wird. Abgelehnte Asylbewerber:innen, die nicht abgeschoben werden können, sollten nicht in Albanien bleiben, sondern dann doch nach Italien überstellt werden. Das war vor allem eine teure Show und damit eher ein Fall für den Rechnungshof – wegen Geldverschwendung.

3 Aug 2025

[1] /Asylverfahren-in-der-EU/!6104480

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Giorgia Meloni

EuGH

Asyl

Albanien

Migration

ARTIKEL ZUM THEMA

Gefährliche Migrationsroute: Tödliches Flüchtlings­drama vor Jemens Küste

Über 100 Tote werden befürchtet, nachdem ein Boot voller Äthiopier sank. Hunderttausende versuchen jährlich die Flucht, oft ohne Erfolg.

Asylverfahren in der EU: Gerichte können sichere Herkunftsstaaten kontrollieren​

Der Europäische Gerichtshof stoppte Manöver von Italiens Regierungschefin Meloni. Sie versuchte, die Kontrollrechte der Gerichte auszuhebeln.

Demo gegen Abschiebehaft in Arnstadt: „Wie sollen Menschen das aushalten?“

Erst in den Knast, dann in den Flieger: Thüringen richtet eine Haftanstalt für Abschiebungen ein. Doch gegen die Pläne regt sich Protest.

Asylpolitik von Schwarz-Rot: Grundsätzliche Einzelfallentscheidung

Die Gerichtsbeschlüsse gegen Zurückweisungen an der Grenze gelten nur für die Kläger:innen. Sie haben jedoch allgemeinen Charakter.

Proxied content from gemini://taz.de/%216101749 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%216101749
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.