taz.de -- EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: Einfach peinlich
Es bleibt dabei: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sagt, die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Bild: Viele Daten, viel Vorrat? Nicht mit dem EuGH. Installation von Mobilfunkmasten für den 5G-Standard
„Wenn wir aber nur ein bisschen Vorratsspeicherung machen? Oder wenn wir die Speicherdauer ein wenig verkürzen? Nein? Na gut, dann fragen wir eben nächste Woche noch mal …“
Wir können uns nur noch fremdschämen dafür, mit welcher Dreistigkeit die EU-Mitgliedstaaten dem Gerichtshof der Europäischen Union wieder und wieder die gleichen Fragen stellen. [1][Gerade sind es Deutschland, Irland und Frankreich], die dafür gesorgt haben, dass die [2][Vorratsdatenspeicherung (VDS)] erneut verhandelt wird.
Dabei hat das europäische Gericht mehrfach klargemacht: Eine bedingungslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger:innen ist grundrechtswidrig. Die Botschaft des zuständigen Generalanwalts klingt deshalb unverhohlen gereizt: Die Antworten auf alle vorgelegten Fragen wurden schon gegeben oder sie können „unschwer abgeleitet werden“. Einfach peinlich.
Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH auch dieses Mal bei seiner Position bleibt und damit die Vorratsdatenspeichung in Deutschland kippen wird.
Klage liegt schon in Karlsruhe
Sollte der Gerichtshof aber doch den Zermürbungsstrategien der Mitgliedstaaten nachgeben, dann werden wir weiter versuchen, die Vorratsdatenspeicherung auch auf anderen Ebenen anzugreifen: Eine Klage von Digitalcourage liegt schon vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wir werden keine Vorratsdatenspeicherung hinnehmen – weil sie zu Selbstzensur führt. Und weil sie Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten aussetzt. Kurz: Weil sie nicht mit den Werten von Demokratien vereinbar sind.
Deshalb müssen wir jetzt genau hinsehen, was bei den Koalitionsverhandlungen passiert: Wenn die SPD weiter stur auf einer Vorratsdatenspeicherung besteht, blamiert sie ihre Partei und die deutsche Bundesregierung – spätestens, wenn Gerichte sie das nächste Mal in die gleichen Schranken weisen müssen. Stattdessen sollte sich die neue Bundesregierung darauf konzentrieren, zukunftsorientierte Digitalpolitik zu gestalten – und zwar eine, die Respekt für unsere Grundrechte beweist.
19 Nov 2021
LINKS
[1] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/vorratsdatenspeicherung-eugh-101.html
[2] /Vorratsdatenspeicherung/!t5011510
AUTOREN
Julia Witte
Konstantin Macher
Vorratsdatenspeicherung
EuGH
Bundesregierung
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