taz.de -- Mehr Mieterschutz für Eimsbüttel: Verdrängung wird verboten
Um die Umwandlung in Eigentumswohnungen und Mietervertreibung aufzuhalten, will die Stadt ganz Eimsbüttel unter Schutz stellen.
Bild: Hier erhält Hamburg Mietwohnungen: Die Dunkelgrünen Schutzzonen gibt es schon, die hellgrünen Gebiete werden derzeit geprüft
HAMBURGtaz | Es wird die Größte ihrer Art: Über ganz Eimsbüttel und die benachbarten Stadtteile Hoheluft-West und Stellingen-Nord will der Senat eine soziale Erhaltungsverordnung verhängen. Damit sollen die Wohnungen der 63.100 EinwohnerInnen dieser Stadtteile weitgehend vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen geschützt werden. Aber auch Luxusmodernisierungen und anschließende Mietsprünge nach oben können durch dieses Instrument verhindert werden.
Denn alle baulichen Veränderungen sowie die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum sind in einem Erhaltungsgebiet genehmigungspflichtig. Während die Umwandlung in Eigentum in der Regel von den Bauprüfern gar nicht erlaubt wird, werden Modernisierungen nur erlaubt, wenn die Wohnungen auf Normalstandard gebracht werden.
Und das in einem „beeindruckend großen Gebiet“, sagt Eimsbüttels Bezirksamtsleiter Thorsten Sevecke (SPD). Die jetzt beschlossene Soziale Erhaltungssatzung übertrifft die über Altona-Altstadt verhängte Verordnung, die 28.000 MieterInnen schützen soll. Allerdings könnte das Schutzgebiet noch etwas verkleinert und einzelne Mini-Quartiere wieder herausgenommen werden. Denn in Kraft tritt die beschlossene Verordnung nur da, wo der Vertreibungsdruck auf angestammte MieterInnen besonders groß ist.
Ob die Kriterien überall erfüllt sind, soll jetzt eine repräsentative Umfrage bei 1.800 betroffenen Haushalten ergeben, die bis Frühsommer kommenden Jahres ausgewertet sein soll. Die Erhaltungsverordnung könnte dann noch vor der Sommerpause 2017 endgültig in Kraft treten. Zusammen mit den bereits existierenden oder bereits auf den Weg gebrachten Erhaltungsgebieten würden dann rund 195.000 Hamburger Mieter diesen besonderen Schutz genießen.
Besonders im Fokus der SpekulantInnen, UmwandlerInnen und MietpreistreiberInnen sind schon seit Jahren große Teile der Hoheluft, allen voran das „Generalsviertel“. Hier, wo die Straßen nach preußischen Generälen wie Albrecht von Roon oder Friedrich von Wrangel benannt sind, zwischen Bismarckstraße und Eppendorfer Weg, dominieren gediegener Jugendstil und Fassaden aus der Gründerzeit.
Aber auch die geschlossenen Altbauzeilen rund um die Osterstraße oder die Jugendstilensembles am Eimsbüttler Weiher gehören zu den teuersten Wohngegenden Hamburgs. Doch auch die nicht ganz so guten Eimsbüttler Adressen gehören inzwischen zu Hamburgs Topp-Wohnlagen. Die meisten der 3.660 Wohnbauten in dem neuen Schutzgebiet entstanden hier zwischen 1890 und 1910, rund 94 Prozent von ihnen sind älter als vierzig Jahre.
„Das Instrument hat sich bewährt“, sagt Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) über die 1995 erstmals in Hamburg eingesetzte Erhaltungsverordnung. Überall dort, wo sie Anwendung fand, seien Mietexplosionen und die flächendeckende Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindert worden.
26 Jul 2016
AUTOREN
Marco Carini
Mieten
Gentrifizierung
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