taz.de -- Neues Anti-Terror-Gesetz: „Ein unkontrollierbarer Zugriff“

Die Datenverwendung sei „mitunter fast grenzenlos möglich“, kritisieren Experten. Der Verfassungsschutz übernehme die Funktion der Polizei.

Bild: Die zwielichtigen Praktiken des Verfassungsschutzes sollen noch ausgeweitet werden

Berlintaz | Jetzt soll es schnell gehen. Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung ihr neues Anti-Terror-Gesetz durch den Bundestag bringen. Dessen Kern: Dem Verfassungsschutz soll ein enger Datenaustausch mit internationalen Sicherheitsbehörden über islamistische Terroristen gestattet werden. Nun aber werden Bedenken von Experten laut.

Vor einer „neuen Eingriffsqualität“ warnt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Bei der internationalen Datei werde dem Verfassungsschutz und den anderen Stellen ein „dauerhafter, massenhafter und letztlich auch unkontrollierbarer Zugriff eingeräumt“.

Kritik kommt auch vom Berliner Rechtsprofessor Fredrik Roggan. Mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei das Gesetz „offensichtlich nicht im Einklang“. Die Datenverwendung sei „mitunter fast grenzenlos möglich“. Roggan stört sich vor allem an der Rolle des Verfassungsschutzes: „Der Geheimdienst ist nicht für die Terrorabwehr zuständig. Das ist Aufgabe der Polizei.“

Roggan und Caspar sind am Montag als Sachverständige zu einer Bundestagsanhörung geladen. Bereits am Freitag hatte der Bundesrat interveniert: Der Gesetzentwurf sei „zu unbestimmt und zu weit“, heißt es in einem Beschluss. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Daten nicht mit Ländern getauscht würden, die sie zur politischen Verfolgung verwenden könnten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigt den Entwurf dagegen als unverzichtbar und „maßvoll“. Nach den Anschlägen von Brüssel und Paris sei ein besserer, europäischer Datenaustausch über Terroristen angemahnt worden. Dem komme man nun nach.

Laut dem Entwurf soll der Verfassungsschutz seine Terroristen-Daten mit EU- und Nato-Partnerdiensten austauschen – es sei denn, in einem Land würden „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“ nicht eingehalten. Zudem darf die Bundespolizei künftig verdeckte Ermittler einsetzen. Prepaid-Handykarten dürfen nur noch nach Vorlage eines Ausweises verkauft werden, um die Kommunikation von Terroristen zu erschweren.

19 Jun 2016

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Konrad Litschko

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Hans-Georg Maaßen

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Terrorismus

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