taz.de -- NPD-Verbotsprozess in Karlsruhe: Jetzt geht‘s um Ganze
Die Karlsruher Richter sehen im NPD-Prozess keine Verfahrenshindernisse. Es spricht immer mehr für ein Verbot der rechtsextremen Partei.
Bild: Zeigt Zunge: Frank Franz, NPD-Vorsitzender.
Karlsruhetaz | Jetzt wird es ernst für die NPD, sehr ernst. Am Mittwochmorgen, gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages über ein NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gab Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bekannt, dass „nach bisheriger Prüfung ein Verfahrenshindernis nicht vorliegt“.
Soll heißen: Probleme mit V-Leuten sieht das Gericht diesmal nicht. Es ist die Grundlage für ein Verbot der NPD. Genau diesen Punkt hatte die NPD am ersten gestrigen Verhandlungstag versucht, zu widerlegen. NPD-Anwalt Peter Richter verwies auf eine polizeiliche Observation zweier Parteivorstände in Nordrhein-Westfalen im Sommer 2015, auf einen vermeintlichen „Facebook-Spitzel“ gegen sich selbst oder einen Auffahrunfall eines Verfassungsschützer gegen das Auto seiner Mutter.
Die Richter überzeugte das offensichtlich nicht, wie ihrer Stellungnahme zu entnehmen ist. Voßkuhle zerstörte am Morgen auch noch die letzte Hoffnung der NPD: Er lehnte ab, den sächsischen Neonazi Benjamin A. zu laden. Laut der rechtsextremen Partei soll der Staatsschutz des Landes noch im Sommer 2014 versucht haben, ihn als V-Mann zu werben und in Parteivorstände einzuschleusen – obwohl die Bundesländer versicherten, seit Ende 2012 keinerlei Spitzel mehr in der NPD-Führung zu haben.
Der sächsische LKA-Chef Jörg Michaelis widersprach in der Verhandlung vehement: Den Anwerbeversuch habe es nie gegeben. Auch Voßkuhle sagte nun, die Aussage von Benjamin A. sei „nicht erheblich“. Dieser sei schließlich nie V-Mann gewesen. Für die NPD geht es nun ums Ganze. Beim ersten Verbotsversuch 2002 scheiterte das Verfahren an aufgedeckten V-Leuten in der Parteiführung. Dieses Szenario scheint diesmal nun passé.
Am Mittwoch will das Gericht nun klären, welche Maßstäbe es in der heutigen Zeit für ein Parteiverbot geben – und ob die NPD diese erfüllt. Gerichtspräsident Voßkuhle deutete hier bereits hohe Hürden an. Ein Parteiverbot sei ein „zweischneidiges Schwert, das mit Bedacht geführt werden muss“, sagte er.
Der NPD kam Voßkuhle bereits in einem Punkt entgegen: einer erbetenen, erneuten Frist zur Stellungnahme. Voßkuhle gewährt den Rechtsextremen, sich innerhalb von sechs Wochen nach Verhandlungsende am Donnerstag noch einmal zu äußern. Sollte da Wesentliches vorgebracht werden, werde man nochmal Verhandlungstage einberufen, so Voßkuhle. Falls nicht, werde es ein Urteil geben.
2 Mar 2016
AUTOREN
Konrad Litschko
NPD-Verbot
Schwerpunkt Neonazis
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Bundesverfassungsgericht
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