taz.de -- Regierungsbeschluss zu Internetsperren: Gesetz gegen Kinderpornos im Netz

Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der den Zugriff auf Kinderpornografie im Netz erschweren soll. In sechs Monaten soll er umgesetzt sein.

Bild: Familienministerin "Zensursula" von der Leyen brachte das Gesetz auf den Weg

FREIBURG taz| Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ein weiteres Zwischenziel erreicht. Am Mittwoch brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Sperrung von Kinderpornoseiten im Internet regelt. Im Telemediengesetz soll ein neuer Paragraph 8 a eingeführt werden. Der Bundestag soll die Änderung noch im Sommer beschließen.

Das Gesetz würde dann die Verträge überflüssig machen, die von der Leyen letzte Woche mit fünf großen Internetanbietern geschlossen hat. Diese Verträge sehen vor, dass die Firmen Kinderpornoseiten freiwillig sperren. Von der Leyen hat die Vertragslösung gewählt, um dem eigentlich zuständigen Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) Druck zu machen.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht nun vor, dass das Bundeskriminalamt jeden Morgen eine aktualisierte Liste von zu sperrenden Seiten vorlegt. Die Provider - betroffen sind alle Firmen mit mehr als 10.000 Kunden - haben dann sechs Stunden Zeit, den Zugang zu diesen Seiten für ihre Kunden zu blockieren. Wer eine gesperrte Seite aufrufen will, erhält ein Stoppschild zu sehen. Laut Gesetzentwurf genügt die Anwendung einfacher Sperrtechniken, etwa auf Ebene der Domain Name Server, die leicht zu umgehen sind.

Die Gesetzesänderung soll nur für Kinderporno-Angebote gelten. "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt", heißt es in der Begründung. Das bezweifeln Kritiker wie der Chaos Computer Club, die darin den Einstieg in einer allgemeine Internet-Zensur sehen, die bald auch andere illegale Inhalte wie Musiktauschbörsen erfassen könnte.

Neu ist im Gesetzentwurf eine Klausel, die erstmals die Strafverfolgung von Personen thematisiert, die gesperrte Seiten angesteuert haben. "Auf Anordnung" der Sicherheitsbehörden dürfen Provider IP-Adressen von Surfern herausgeben, wenn diese beim Betrieb der Stopp-Seite gespeichert wurden. Dadurch werde auch das als Grundrecht geschützte Fernmeldegeheimnis eingeschränkt, so der Gesetzentwurf.

Anfangs hatte von der Leyen immer betont, die IP-Adressen der Surfer sollten nicht gespeichert werden, es gehe nur darum, die Seiten zu blocken. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte aber schon im März erklärt, dass eine Strafverfolgung rechtlich zwingend sei, sobald an einer Stopp-Seite IP-Adressen gespeichert werden. "Bereits der Versuch, sich zu kinderpornografischen Seiten Zugang zu verschaffen, ist strafbar", betonte Zypries damals.

Heikel ist die Strafverfolgung insbesondere dann, wenn auch Antizensurseiten wie etwa wikileaks.org gesperrt werden. Dort werden regelmäßig Sperrlisten veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit überprüfen kann, was eigentlich zensiert wird.

22 Apr 2009

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Christian Rath

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