taz.de -- Gutachten zu Arbeitnehmerdatenbank: Elena ist nicht zu retten

Die Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten ist verfassungswidrig, sagt Staatsrechtler Heinrich Wilms. Karlsruhe lehnt aber einen Eilbeschluss gegen die Elena-Datenbank ab.

Bild: Bleibt noch im Karton: Kein Eilverfahren für die Verfassungsbeschwerde gegen Elena

FREIBURG taz| Die neue Arbeitnehmerdatenbank Elena ist "unrettbar verfassungswidrig". Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Staatsrechtlers Heinrich Wilms im Auftrag der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und des Verbands Führungskräfte Chemie.

Seit Beginn dieses Jahres werden in Würzburg die Daten von bis zu 40 Millionen Arbeitnehmern in den Elena-Computern zentral erfasst. Elena steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Die staatliche Datenspeicherung erfolgt rein vorsorglich. Sollte ein Arbeitnehmer ab 2012 Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld beantragen, können sich die zuständigen Behörden bei Elena die erforderlichen Daten besorgen. Zu den gespeicherten Daten gehören zum Beispiel auch Kündigungen und Fehlzeiten, jeweils mit den Gründen. Streikbedingte Fehlzeiten werden nach Protesten aber nicht mehr erfasst.

Staatsrechtler Wilms kommt zu dem Schluss, dass eine derartige Vorratsdatenspeicherung nicht zu rechtfertigen sei. Sie diene nicht, wie vom Verfassungsgericht in anderen Fällen gefordert, dem "Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter", sondern nur dem Bürokratieabbau und der Kostensenkung. Deshalb sei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch Elena verletzt, so Wilms, der an der Zeppelin-Universität Friedrichshafen lehrte und Anfang September verstarb.

Selbst in der Bundesregierung gab es zuletzt Bedenken gegen Elena. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) überlegt seit April, ob der Mittelstand von der aufwändigen Datenübermittlung befreit werden kann.

Beim Verfassungsgericht wurde vorige Woche ein Eilantrag gegen Elena abgelehnt. Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen könne auf eine Entscheidung in der Hauptsache gewartet werden, so die Richter.

Der Eilantrag war von der Münchner Kanzlei Riechwald im Namen von fünf Bürgern gestellt worden. Anwalt Tobias Helmke zeigte sich enttäuscht: "Die gesetzlichen Regelungen schützen nicht ausreichend vor Hackerangriffen auf diesen gigantischen Datenpool."

Insgesamt sind am Verfassungsgericht sechs Verfahren zu Elena anhängig. Eines wurde vom Bielefelder Datenschutzverein Foebud initiiert und von mehr als 20.000 Bürgern unterstützt.

23 Sep 2010

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Christian Rath

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Schwerpunkt Überwachung

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