taz.de -- Journalistenplätze im NSU-Prozess: Türken klagen um drei vor zwölf

In letzter Minute hat die Zeitung „Sabah“ Beschwerde gegen die Platzvergabe im NSU-Prozess eingereicht. Hat sie Erfolg, verschiebt sich vielleicht der Prozessauftakt.

Bild: Will aus erster Hand über den NSU-Prozess berichten: die türkischsprachige Zeitung „Sabah“

SAARBRÜCKEN taz | Es war ein Rennen gegen die Zeit. Um drei Minuten vor Mitternacht reichte der Kölner Anwalt Ralf Höcker am Freitagabend die 28-seitige Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung Sabah sowie eines Sabah-Journalisten ein. Auch türkische Journalisten sollen über den NSU-Prozess berichten können, der am 17. April am Oberlandesgericht (OLG) München beginnt.

Erst am Donnerstagabend hatte Sabah den Auftrag an den renommierten Medienrechtler Höcker vergeben. Schnell wurde Höcker deutlich, dass ihm für die Eingabe in Karlsruhe nur rund 24 Stunden Zeit bleiben, denn am Samstag wäre eine Monatsfrist abgelaufen. Schließlich richtet sich die Klage im Kern gegen die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden OLG-Richters Manfred Götzl vom 4. März. Darin war bestimmt worden, dass die 50 Plätze für Journalisten ausschließlich nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden.

Höcker hält dieses „Windhund-Verfahren“ zwar grundsätzlich für zulässig, es dürfe in einem Prozess wie diesem aber nicht das einzige Kriterium sein. Vielmehr hätte es für die „ausländischen Medien“ ein eigenes Kontingent geben müssen, um sicherzustellen, dass auch sie über den Prozess berichten können. Obwohl es um eine Mordserie gegen türkisch- und griechischstämmige Kleingewerbler geht, hat bisher kein einziges türkisches oder griechisches Medium einen sicheren Platz im Prozess. Das angewandte Verfahren habe die Pressefreiheit und den Gleichheitssatz verletzt, weil es ausländische Medien benachteiligte, argumentiert Höcker.

Interessant ist, dass Sabah in diesem Zusammenhang als „ausländisches Medium“ bezeichnet wird. Immerhin wird die deutsche Ausgabe der türkischen Zeitung in Mörfelden-Walldorf produziert. Nach Angaben des stellvertretenden Chefredakteurs Ismail Erel wird Sabah in Deutschland von rund 50 Redakteuren und Korrespondenten erstellt, die überwiegend in Deutschland aufgewachsen sind. Rechtlich sei dies aber nicht relevant, erklärte Höcker auf Nachfrage: „Die Zeitung wird von türkischen Journalisten für ein türkisches Publikum in türkischer Sprache produziert.“ Außerdem werde das türkische Mutterblatt die Berichte über den NSU-Prozess auch in der Türkei veröffentlichen.

Manche wurden vorab informiert

Sabah klagt aber nicht nur gegen das Vergabeverfahren an sich, sondern auch gegen Unregelmäßigkeiten bei dessen Bekanntmachung. Die entsprechende Mail des OLG ist bei manchen Medien (etwa der taz) am 5. März um 8.56 Uhr angekommen. „Sabah hat die Mail dagegen erst um 9.15 Uhr erhalten“, moniert Anwalt Höcker. Außerdem hätten manche Medien, die beim OLG nachfragten, vorab erfahren, dass am 5. März zwischen 8 und 9 Uhr eine Mail verschickt werde.

„Nur wer das wusste, konnte sich an diesem Morgen ganz auf die Akkreditierung konzentrieren“, kritisiert Höcker. Wann sich Karlsruhe mit der Verfassungsbeschwerde beschäftigen wird, ist noch offen. Höcker hat aber zugleich eine einstweilige Anordnung beantragt, damit die Verfassungsrichter noch vor Prozessbeginn entscheiden.

Zumindest wenn die Sicherheitsverfügung von Richter Götzl für verfassungswidrig erklärt wird, käme dies auch anderen türkischen Medien zugute. Möglicherweise müsste dann sogar der Prozessauftakt am 17. April verschoben werden. Höcker hofft allerdings, dass eine Karlsruher Entscheidung letztlich gar nicht erforderlich ist, weil sich das OLG kurzfristig doch noch bewegt und selbst eine Lösung für die türkischen Medien findet.

7 Apr 2013

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Christian Rath

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