taz.de -- Streit um SPD-Mitgliederentscheid: Gericht entscheidet für Gabriel
Ist der SPD-Mitgliederentscheid über die Große Koalition verfassungsgemäß? Laut Verfassungsgericht schon: es lehnte eine Beschwerde dagegen ab.
Bild: Stritten sich über das SPD-Mitgliedervotum: Parteichef Sigmar Gabriel und ZDF-Moderatorin Marietta Slomka
FREIBURG taz | Das SPD-Mitgliedervotum über die Große Koalition kann wie geplant weitergehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern eine einstweilige Anordnung gegen die parteiinterne Abstimmung ab. Die Klagen seien unzulässig und auch unbegründet.
In diesen Tagen haben alle rund 475.000 SPD-Mitglieder Post bekommen. Per Briefwahl können sie über den Koalitionsvertrag abstimmen, den die SPD mit der CDU und der CSU ausgehandelt hat. In den letzten Tagen ging dagegen jedoch eine Handvoll Bürgerklagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Darin wurden die Richter aufgefordert, die Abstimmung zu stoppen.
Auslöser war wohl die Kritik des renommierte Staatsrechtlers Christoph Degenhart an dem SPD-Votum. Er sah das freie Mandat der Abgeordneten gefährdet, wenn diese von der SPD-Basis per Abstimmung gebunden werde. Populär wurde Degenharts Kritik durch ein //www.taz.de/!128447/:öffentlich ausgetragenes Scharmützel der ZDF-Moderatorin Marietta Slomka mit SPD-Parteichef Sigmar Gabriel. Als dieser von Slomka mehrfach auf die Kritik angesprochen wurde, sagte er „Tun Sie mir einen Gefallen: lassen Sie uns den Quatsch beenden.“
Das Bundesverfassungsgericht lehnte nun eine einstweilige Anordnung gegen die SPD-Abstimmung ab. Ein Eilbeschluss komme schon deshalb nicht infrage, weil eine Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Erstens sei die SPD nicht der Staat und auch der Koalitionsvertrag kein staatliches Handeln. Grundrechte richten sich aber immer gegen den Staat. Zweitens könne ein Bürger sich nicht auf die Freiheit des Abgeordnetenmandats berufen, das könnten nur die Abgeordneten selbst.
Doch um keinen Zweifel zu lassen, sagen die Richter auch inhaltlich einige Worte zur Kritik an der SPD-Abstimmung. Es sei „nicht erkennbar“, dass die beanstandete Abstimmung für die SPD-Abgeordneten Verpflichtungen begründen könnte, die über die übliche Fraktionsdisziplin hinausgehen.
Die Einbindung von Abgeordneten in die Fraktion, in der üblicherweise einheitlich abgestimmt wird, hat das Gericht aber schon bei anderer Gelegenheit abgesegnet. Schließlich seien die Fraktionen notwendig, um den parlamentarischen Prozess zu organisieren. Außerdem könnten Abgeordnete im Einzelfall ja auch von der Mehrheitslinie abweichen. (Az.: 2 BvQ 55/13)
6 Dec 2013
AUTOREN
Christian Rath
SPD
Schwarz-rote Koalition
Bundesverfassungsgericht
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