taz.de -- Asyl für US-Deserteur: Der Fall André Shepherd

Das Bundesamt für Migration lehnte 2011 Shepherds Asylantrag ab. Nach dem EuGH-Urteil ist nun das Verwaltungsgericht München am Zug.

Bild: Das Verfahren ist ein Präzedenzfall: Shepherd selbst droht wohl keine Ausweisung in die USA.

KARLSRUHE taz| André Shepherd ist der erste US-Deserteur, der in Deutschland einen Asylantrag stellte. 2003 meldete er sich aus Geldnot freiwillig bei der U.S. Army. Schon bald wurde er für ein halbes Jahr im Irak eingesetzt – als Hubschrauber-Mechaniker. Von September 2004 bis Februar 2005 reparierte er Apache-Kampfhubschrauber. Anschließend verlängerte er seinen Vertrag um acht Jahre.

Ab 2007 sollte Shepherd erneut im Irak eingesetzt werden. Das konnte der Soldat aber nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Denn inzwischen hatte er erfahren, dass die von ihm gewarteten Hubschrauber im Irak immer wieder zu Einsätzen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Mit derartigen Einsätzen, die er als Kriegsverbrechen wertet, wollte er nichts zu tun haben.

Zu dieser Zeit war André Shepherd in einer US-Kaserne in Franken stationiert. Ab April 2007 tauchte er deshalb in Deutschland unter. Neunzehn Monate lebte er bei deutschen Freunden und finanzierte seinen Lebensunterhalt mit Gartenarbeiten. In den USA drohen ihm seitdem eine Haftstrafe und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee. Im November 2008 stellte er dann einen Asylantrag. 2010 verliehen ihm die taz-Leser den Panther Preis für Zivilcourage. Doch das Bundesamt für Asyl und Migration lehnte im März 2011 seinen Asylantrag ab.

Als Techniker drohe ihm keine persönliche Verwicklung in Kriegsverbrechen. Er habe auch keine konkreten Verbrechen seiner Einheit bei seinem ersten Irak-Aufenthalt nennen können. Der Irakkrieg sei jedenfalls nicht als ganzer völkerrechtswidrig. Denn ab 2003 habe die UNO den Aufenthalt der US-Truppen legitimiert. Gegen diesen Bescheid erhob Shepherd Klage beim Verwaltungsgericht München.

Einsatz war von UNO gestützt

Die dortigen Richter legten den heiklen Fall dann [1][dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor], denn das deutsche Asylrecht ist inzwischen weitgehend durch EU-Vorgaben bestimmt. Nachdem der EuGH die konkreten Maßstäbe für Deserteurs-Fälle definiert hat, ist nun wieder das Verwaltungsgericht München am Zug und muss jetzt konkret über Shepherds Asylantrag entscheiden.

Nach den EuGH-Vorgaben dürfte Shepherd aber wenig Erfolgsaussichten haben. So ist die Beweislast für drohende Kriegsverbrechen besonders hoch, weil der Irak-Einsatz der US-Truppen jedenfalls zum Zeitpunkt der Desertion von der UNO akzeptiert war. Außerdem haben US-Gerichte durchaus in Einzelfällen Kriegsverbrechen von US-Soldaten im Irak bestraft, allerdings sehr milde.

Der EuGH warf die Frage auf, ob Shepherd wirklich keine andere Wahl hatte, als zu desertieren. Immerhin habe er sich 2003 freiwillig verpflichtet, zu einem Zeitpunkt also, zu dem die US-Truppen bereits im Irak standen. Außerdem habe er nach seinem Irak-Einsatz den Vertrag sogar verlängert.

Shepherd argumentierte bisher, er habe durch die Verlängerung eine Einberufung als Reservist vermeiden wollen. Auch ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hätte laut Shepherd keinen Sinn gemacht. Da er Kriege nicht generell, sondern konkret die US-Intervention im Irak ablehnte, hätte er keine Chance auf Anerkennung gehabt.

Shepherd wird von der [2][Organisation Connection e. V.] unterstützt, die sich weltweit für Deserteure einsetzt. Er kämpft mit seinem Präzedenzfall auch für „viele Tausende“ anderer Soldaten, die ebenfalls über eine Desertion nachdenken. Shepherd selbst hat inzwischen eine deutsche Frau geheiratet und somit einen relativ gesicherten Aufenthalt in Deutschland. Da er eine politische Tat begangen hat, droht ihm auch keine Auslieferung in die USA.

26 Feb 2015

[1] http://www.taz.de/!141078/

[2] http://www.connection-ev.de/

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

EuGH

André Shepherd

Asyl

Irak

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar André Shepherd: Mission erfüllt

Dem US-Deserteur André Shepherd wird Asyl in Deutschland formal verweigert. Er mag vor Gericht verloren haben, aber er hat viel erreicht.

US-Deserteur kämpft um deutsches Asyl: Die Army schoss auf Zivilisten

André Shepherd desertierte, weil er an der moralischen Richtigkeit des Irakeinsatzes zweifelt. Vor einem Gericht in München kämpft er um Asyl.

Strategiebericht des US-Militärs: US-Armee fühlt sich bedroht

In einem neuen Bericht des US-Militärs werden Russland und China als Bedrohungen genannt. Die bestfinanzierte Armee der Welt offenbart ihren Blick auf die Welt.

ARD-Doku über den Irakkrieg: Suche nach dem Spiegelbild

Die Lügen des irakischen Informanten „Curveball“ gaben der US-Regierung die Begründung für den Dritten Golfkrieg. Nun spricht er erstmals.

EuGH-Urteil zum Fall Andre Shepherd: Kaum Chance auf Asyl

Der US-Deserteur hatte in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt. Doch dieser wurde abgelehnt. Die Richter des EuGH prüften den Fall – und lassen ihm wenig Hoffnung.

Warten auf Genesung: 35 Quadratmeter in Neukölln

Walid Al-Abdullah verließ als einer der ersten Soldaten die syrische Armee, um gegen das Regime zu kämpfen. Nun ist er in Berlin.

US-Deserteur sucht Asyl in Deutschland: Noch offene Fragen

Ein in Bayern stationierter US-Soldat wollte nicht wieder in den Irak. Er setzte sich ab. Sein Asylantrag scheiterte. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Panter-Preisträger vor EuGH: Deserteur und Preisträger

Als André Shepherd von Deutschland aus für die US-Armee in den Irak ziehen soll, taucht er unter. Bekommt er jetzt Asyl in Deutschland?

Politische Bildung: Antimilitarismus nur in Grenzen

Zwei Veranstaltungen durften nicht ins Begleitprogramm der Deserteurs-Ausstellung im Rathaus - wegen Bundeswehrkritik der Organisatoren

Proxied content from gemini://taz.de/%215018759 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215018759
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.