taz.de -- US-Deserteur kämpft um deutsches Asyl: Die Army schoss auf Zivilisten

André Shepherd desertierte, weil er an der moralischen Richtigkeit des Irakeinsatzes zweifelt. Vor einem Gericht in München kämpft er um Asyl.

Bild: André Shepherd ist der erste US-Soldat, der ein Asylverfahren in Deutschland anstrebt

Münchentaz | André Shepherd steht an der Tür des bayerischen Verwaltungsgericht und gibt sich so, wie man ihn schon einmal erlebt hat: gut gelaunt, lächelnd. Einige Unterstützer sind mit ihm gekommen in den Saal 7, wo es um eine sehr prinzipielle Sache geht.

Shepherd war US-Soldat im Irak. 2007 desertierte er in Deutschland, bevor es zu einem zweiten Einsatz seiner Einheit kam – und er beantragte Asyl. Damit ist er der erste US-Soldat, der hier ein Asylverfahren anstrebte. So wurde Shepherd bundesweit bekannt. 2010 erhielt er den taz Panter Preis.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte hohe Hürden für dieses Verfahren gesetzt. Denn Shepherd hatte vor der Desertion nicht versucht, in den USA den Kriegsdienst zu verweigern. Auch zweifelten die Luxemburger Richter 2015 in ihrem Vorabentscheidungsverfahren, dass der Feldzug rechtswidrig gewesen sei und Shepherd sich deshalb hätte an Kriegsverbrechen beteiligen müssen. Allerdings hielten sie auch fest: Prinzipiell kann Desertion zur Asylgewährung führen.

Die große Frage war, wie intensiv das Verwaltungsgericht nach der EuGH-Entscheidung nun noch einmal das Verfahren aufgreift. Shepherds Asylantrag war abgelehnt worden, deshalb reichte er Klage ein.

Wann kamen ihm Zweifel?

Richter Josef Nuber lässt aber keinen Zweifel, dass er den Fall des 39-Jährigen grundlegend behandeln will. Er beginnt von vorn, mit Shepherds Zeit in seiner Heimatstadt Cleveland und dessen prekärer Situation. Als Obdachloser mit abgebrochenem Studium, der im Auto lebte und sich als Tagelöhner verdingte, sah er in der Army die letzte Rettung. „Ich war naiv“, sagt Shepherd. „Ich habe geglaubt, was in den Medien kam. Dass der Irakkrieg eine gute Sache war.“

Die frühen Ereignisse werden haarklein durchgearbeitet: Bestand Kontakt zur irakischen Zivilbevölkerung? Wann kamen ihm Zweifel? Welche konkreten Informationen hatte er über die Kriegshandlungen? Mit welchen Quellen recherchierte er?

Shepherd erzählt: „Die Hubschrauber haben nicht nur auf Panzer geschossen, sondern auch auf Zivilisten.“ Und er beschreibt, wie ihn die Army seiner Ansicht nach übers Ohr gehauen hatte: Vor der Verlängerung seines Vertrags sei ihm gesagt worden, dass er dann nicht mehr in den Irak müsse. Schied er aber aus, würde er als Reservist mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder eingezogen. Er verlängerte – und es kam der zweite Einsatzbefehl.

Der Deserteur gibt bereitwillig Auskunft. Sein Anwalt Reinhard Marx meint: „Hat die US-Armee Kriegsverbrechen begangen oder nicht – das ist der entscheidende Punkt des Verfahrens.“ Wann ein Urteil fällt, ist offen.

16 Nov 2016

AUTOREN

Patrick Guyton

TAGS

Irakkrieg

Verwaltungsgericht

US-Army

André Shepherd

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar André Shepherd: Mission erfüllt

Dem US-Deserteur André Shepherd wird Asyl in Deutschland formal verweigert. Er mag vor Gericht verloren haben, aber er hat viel erreicht.

Urteil zur Klage von US-Deserteur: Kein Asyl für André Shepherd

Das Bayerische Verwaltungsgericht weist die Klage des früheren US-Soldaten ab. Er erhält weiter kein Asyl in Deutschland. Bleiben darf er trotzdem.

Kommentar EuGH-Urteil zu US-Deserteur: Realitätsferne Richter

André Shepherd kehrte dem US-Militär den Rücken, suchte Asyl, wurde abgelehnt. Das EuGH urteilte nun nach einer Logik, die blanker Unsinn ist.

Asyl für US-Deserteur: Der Fall André Shepherd

Das Bundesamt für Migration lehnte 2011 Shepherds Asylantrag ab. Nach dem EuGH-Urteil ist nun das Verwaltungsgericht München am Zug.

EuGH-Urteil zum Fall Andre Shepherd: Kaum Chance auf Asyl

Der US-Deserteur hatte in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt. Doch dieser wurde abgelehnt. Die Richter des EuGH prüften den Fall – und lassen ihm wenig Hoffnung.

US-Deserteur sucht Asyl in Deutschland: Noch offene Fragen

Ein in Bayern stationierter US-Soldat wollte nicht wieder in den Irak. Er setzte sich ab. Sein Asylantrag scheiterte. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Proxied content from gemini://taz.de/%215355498 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215355498
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.