taz.de -- Sexueller Missbrauch: Nicht nur Gewalt

Um Kinder besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen, brauchen wir einen weiten Begriff von Missbrauch.
Bild: Eine Einführung der Begrifflichkeit „sexualisierte Gewalt“ wäre kontraproduktiv gewesen

Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der widerlichsten Verbrechen. Die Seele von Kindern wird auf das Schwerste verletzt. Viele Opfer bleiben ihr Leben lang traumatisiert. Dennoch sind diese Taten alltäglich – im Schnitt werden in Deutschland jeden Tag 43 Kinder sexuell missbraucht.

Das darf unsere Gesellschaft nie akzeptieren. [1][Im Bundestag verabschieden wir am Donnerstag daher ein umfassendes Gesetzespaket, das Kinder besser vor solchen Übergriffen schützen soll] und diese Taten endlich als das bestraft, was sie sind: als Verbrechen.

Als Union war uns wichtig, dass das Gesetz keine rechtlichen Grauzonen für Täter bietet. Deswegen haben wir den vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen neuen Begriff „sexualisierte Gewalt“ gestrichen. Im Einklang mit nahezu allen Strafrechtsexperten sind wir der Auffassung, dass diese Begrifflichkeit die Gefahr heraufbeschworen hätte, dass bestimmte Übergriffe an Kindern rechtlich nicht mehr klar erfasst hätten werden können.

Denn die Rechtsprechung definiert den Begriff der „Gewalt“ eng. Es gibt aber Taten, die zweifellos sexuellen Missbrauch darstellen, bei denen aber kein Körperkontakt stattfindet und die deshalb nur schwer unter den Begriff Gewalt zu fassen sind. Manche Täter manipulieren ihre Opfer und bringen sie dazu, sexuelle Handlungen an sich oder anderen vorzunehmen. Oder sie masturbieren vor einem Kind.

Weder juristisch noch umgangssprachlich kann solches Täterverhalten ohne Weiteres als Gewalt eingeordnet werden. Die Verfassung verlangt aber, dass nur das bestraft wird, was klar und unmissverständlich verboten ist.

[2][Mit der Begrifflichkeit sexualisierte Gewalt hätten sich aber Rechtsunsicherheiten und Strafbarkeitslücken ergeben – zulasten der Opfer.] Das war für uns nicht akzeptabel. Deshalb ist es gut, dass die etablierte und klare Terminologie „sexueller Missbrauch von Kindern“ weiterhin Verwendung findet. Dies macht jedem deutlich, worum es geht: Um Verbrechen, die wir entschlossen bekämpfen und hart bestrafen.

24 Mar 2021

LINKS

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-de-sexualisierte-gewalt-800918
[2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexualisierte-gewalt-kinder-sexueller-missbrauch-kinderpornografie-anhoerung-bundestag-strafrahmen-verbrechen-keuschheitsprobe/

AUTOREN

Jan-Marco Luczak

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