taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Missbrauch“ bleibt „Missbrauch“

Die Groko folgt Sachverständigen und lehnt die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ab. Der Begriff könne ein falsches Signal senden.
Bild: Der Begriff „sexueller Missbrauch“ bleibt im Strafgesetzbuch bestehen

Freiburg taz | Der Begriff „sexueller Missbrauch“ wird im Strafgesetzbuch nun doch nicht durch „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt. Darauf einigten sich die RechtspolitikerInnen von CDU/CSU und SPD. [1][Ein Gesetz, das sexuellen Missbrauch schon im Grunddelikt als Verbrechen einstuft], soll am Donnerstagvormittag im Bundestag beschlossen werden. Die Änderungsanträge liegen der taz vor.

Die Umbenennung der Missbrauchsdelikte ging von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) aus. Sie wollte damit das Unrecht an Kindern [2][mit einem besonders plakativen Begriff anprangern].

Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Dezember stieß dies aber überwiegend auf Ablehnung. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ könne das falsche Signal aussenden, dass nur die Gewaltanwendung gegen Kinder strafbar sei, so die Kritik. Dabei würden Kinder in den meisten Missbrauchsfällen jedoch so manipuliert, dass sie sich vermeintlich freiwillig sexuell ausnutzen lassen. Nun folgten auch die RechtspolitikerInnen der Koalition den Sachverständigen.

Es bleibt aber dabei, dass der sexuelle Missbrauch künftig mit Gefängnis von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Geldstrafen und Einstellungen gegen Auflagen sind nicht mehr möglich. Gegen TäterInnen muss auch immer gerichtlich verhandelt werden.

Mehrere Sachverständige schlugen als Ausgleich die Einführung eines „minder schweren Falls“ vor, etwa wenn ein Mädchen einmalig über der Kleidung an der Brust berührt wird. Doch die Abgeordneten wollen auch solche Fälle mit der neuen Mindeststrafe sanktionieren, die dann aber vermutlich zur Bewährung ausgesetzt wird.

Nicht aufgenommen wurde auch der Vorschlag aus der Anhörung, ein Zeugnisverweigerungsrecht für die MitarbeiterInnen von Beratungsstellen einzuführen. Opferschutzeinrichtungen hatten kritisiert, dass ihre Beratungskräfte als ZeugInnen aussagen müssen und so intimste Details, auch zu den Folgen des Missbrauchs, gegen den Willen der Opfer im Gerichtssaal zur Sprache kommen können. Die RechtspolitikerInnen wollen nun aber erst einmal klären, wie häufig solche Konstellationen in der gerichtlichen Praxis sind.

23 Mar 2021

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Christian Rath

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