taz.de -- Novellierung des Energiewendegesetzes: Spätestens 2050 fast klimaneutral
Schneller weg mit dem CO2: Der Senat beschließt den Entwurf des überarbeiteten Energiewendegesetzes mit verschärften Klimazielen.
Berlin taz | Weniger CO2-Austoß und das vor allem schneller: Das ist der Kerngedanke der Neufassung des Energiewendegesetzes, dessen Entwurf der rot-rot-grüne Senat am Dienstag einstimmig beschlossen hat. Spätestens 2050 soll Berlin demnach weitgehend klimaneutral sein.
Der öffentlichen Verwaltung kommt dabei bei ihren Fahrzeugen und Gebäuden, auch der Polizei oder landeseigener Betriebe wie BVG und BSR, eine Vorbildrolle zu. Als einen „Riesenschritt zu mehr Klimaschutz“ feierte die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf, den ihre Parteifreundin Regine Günther ihren Senatskollegen erfolgreich vorgestellt hatte.
Es ist am Dienstag nicht ganz leicht für Klimasenatorin Günther, mit diesem sonst gewichtigen Thema durchzudringen. In der digitalen Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung lässt die erste Journalistenfrage Klima und Energie außen vor und will den aktuellen Stand bei der beabsichtigten Bundesverfassungsgerichtsklage im Kopftuchstreit wissen (siehe Kasten). Außerdem steht am folgenden Tag coronabedingt die erneute Ministerpräsidentenkonferenz an, bei der die Frage von Schulöffnung im Mittelpunkt steht. Zum Zeitpunkt einer Rückkehr von Klassen in die Schulen sei noch keine Entscheidung getroffen, ist dazu von Senatssprecherin Melanie Reinsch zu hören.
Dabei stellt die überarbeitete Fassung des Energiewendegesetzes tatsächlich eine Neuerung dar. Der Senat setzt sich dabei höhere Ziele als bislang: Waren gegenüber dem Jahr 1990 als Vergleichswert bis 2030 bisher 60 Prozent der Berliner CO2-Ausstoßes – kurz für Kohlendioxid – einzusparen, so sollen es nun 65 Prozent sein und bis 2040 dann 80 Prozent. 2050 soll das Land Günther zufolge „faktisch klimaneutral“ sein.
Die Vorreiterrolle des Landes, „der öffentlichen Hand“, wie Günther es nannte, besteht vor allem in einer Elektrifizierung seiner Fahrzeuge und in besseren Klimaschutzstandards seiner Gebäude. Sie sollen nach Möglichkeit besser gedämmt und damit mit weniger Energieaufwand zu heizen sein. Außerdem gibt es eine Pflicht für Sonnenkraftnutzung. Die neuen Standards für einen besseren Wirkungsgrad sollen ab 2022 gelten. Ausgenommen seien nur „deutlich aufwändigere Schulbauten“, wo die strengeren Standards drei Jahre später Vorschrift sein sollen.
Lob für den seit einem Jahr diskutierten Entwurf kam auch vom SPD-Umweltexperten Daniel Buchholz. Er sprach gegenüber der taz von einer „deutlichen Verbesserung“ im Vergleich zu den bisherigen Klimazielen. Dennoch werde sich die SPD-Fraktion den nun ins Parlament gehenden Gesetzentwurf noch mal „ganz genau“ angucken und nötigenfalls weiter verschärfen.
9 Feb 2021
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