taz.de -- Neutralitätsgesetz
Kopftuchverbote für Lehrerinnen sollen bald nur noch im Einzelfall möglich sein. Die Opposition sieht darin eine Hintertür für weitere Diskriminierung.
Das sogenannte Neutralitätsgesetz wollte religiöse Symbole aus dem Staatsdienst verbannen. Der Senat sollte es ganz streichen, finden die Grünen.
Der Bund für Geistesfreiheit wollte die Neutralität in Bayerns Behörden. Doch beim höchsten deutschen Verwaltungsgericht ist er damit gescheitert.
Das Kopftuchverbot in Schulen ist diskriminierend. Linke und Grüne wollen es aus dem Neutralitätsgesetz streichen. Die Koalition plant einen Umweg.
Ein Gericht hatte längst entschieden, dass auch in Berlin Lehrerinnen Kopftücher tragen dürfen. Jetzt hat es auch die Politik eingesehen.
Als letztes Bundesland muss Berlin Lehrerinnen mit Kopftuch zulassen. Dass Gerichte das wiederholt einfordern mussten, ist peinlich für die Politik.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von Berlin ab: Pauschales Kopftuchverbot weiter nicht zulässig. Neutralitätsgesetz nun auf dem Prüfstand.
Das Kopftuchverbot im Staatsdienst wackelt. Unverständlich, dass die SPD daran festhält, sagt die Grünen-Politikerin Tuba Bozkurt.
Damit sie ihre Lehrerin mit Kopftuch zurückbekommen, haben Grundschüler*innen aus Kreuzberg eine Petition gestartet.
Eine Grundschulklasse aus Kreuzberg protestiert gegen das Neutralitätsgesetz. Denn das habe ihnen ihre „wundervolle Lehrerin“ genommen.
Das Aussetzen der Präsenzpflicht sei richtig gewesen, sagt Astrid-Sabine Busse – und erzählt, warum sie den Senatorinnen-Job nicht ablehnen konnte.
Eine Studie der Berliner Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen zeigt: Viele LehrerInnen haben Vorurteile gegenüber dem Islam.
Berlins Schulsenatorin Scheeres hört auf. Bis dahin nutzt sie ihre Zeit noch zum Kampf gegen das Kopftuch in den Klassen.
Was will die Berliner SPD bildungspolitisch im Wahlkampf? SPD-Abgeordnete Maja Lasić über neoliberale Ideen und Identitätspolitik in der Kopftuchfrage.
Berlin will das Neutralitätsgesetz überarbeiten und Lehrern religiöse Kleidung und Symbole an Schulen erlauben, so Justizsenator Behrendt (Grüne).
Befürworter*innen des Kopftuchverbots sagen, das Tuch gefährde den „Schulfrieden“. Stimmt das? Zu Besuch in einer Bremer Schule.
Lehrerinnen mit Kopftuch werden in den Schulen oft angefeindet. Die Bremer Erziehungswissenschaftlerin Yasemin Karakaşoğlu vermisst Differenzierung.
Lehrerinnen dürfen nun auch in Berlin religiöse Symbole tragen. Darin, dass Religion öffentlich gelebt wird, steckt auch eine Chance.
Ein höchstrichterliches Urteil schien den Streit um das Neutralitätsgesetz beendet zu haben. Doch an der Einstellungspraxis hat sich nichts geändert.
Die Debatte über das Kopftuch bei Lehrerinnen ist befremdlich. Viel wichtiger wäre eine Diskussion über Teilhabechancen.
Bizarr, dass gerade Berlin noch glaubt, Lehrerinnen mit Kopftuch seien eine Gefahr für den Schulfrieden. Das Gegenteil könnte der Fall sein.
Auch vor dem Bundesarbeitsgericht hat das Berliner Neutralitätsgesetz keinen Bestand. Die SPD will den Kampf für das Kopftuchverbot weiterführen.
Die Reaktionen auf das „Kopftuch-Urteil“ reichen von Entsetzen bis Begeisterung. Änderung des Neutralitätsgesetzes wird gefordert.
Ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagt, verfassungswidrig?
Ein Rechtsgutachten stützt das Berliner Neutralitätsgesetz, nun ist eine richterliche Bestätigung des Gutachtens nötig. Ein Wochenkommentar.
Gutachter der Bildungsverwaltung: Das Neutralitätsgesetz ist rechtens, Lehrerinnen mit Kopftuch befeuern religiöse Konflikte.
Der Schulsenator Ties Rabe (SPD) wird für seinen Umgang mit der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft scharf kritisiert. Seine Reaktion: Schweigen.
Berlin geht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Revision. Nun muss im Grundsatz entschieden werden, ob das Neutralitätsgesetz zu halten ist.
Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) verteidigt ihre Einstellungspolitik. Auch die Verbeamtung der LehrerInnen wird wieder diskutiert.
Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) verteidigt das Neutralitätsgesetz. Bei der Grünen-Fraktion hingegen rührt sich dabei keine Hand zum Applaus.
Karin Korte (SPD) ist die Neue im Neuköllner Schulamt. Der Bezirk ist spitze bei Schulschwänzern und Schulgewalt. Wie will die Schulstadträtin das ändern?
Ein neues Urteil im Fall einer Kopftuch tragenden Lehrerin vergrößert die Unklarheit über das Berliner Neutralitätsgesetz.
Eine Lehrerin mit Kopftuch darf an einer Berliner Grundschule nicht unterrichten. Das zu Grunde gelegte Gesetz ist nicht so neutral wie gedacht.
Berliner Berufsschulen fordern das Neutralitätsgesetz im vollen Umfang auch für ihren Schulzweig. Bisher ist das Kopftuch bei Lehrerinnen dort erlaubt.
Ein rechter Lehrer wird in Berlin vom Dienst suspendiert. Ein Einzelfall im Lehrerzimmer?
Säkulare Grüne sind gegen eine Aufweichung des Neutralitätsgesetzes – und opponieren gegen ihren Justizsenator. Überparteiliche Initiative in Gründung.
Das Kopftuch als reaktionäres Zeichen verändert unsere Gesellschaft, sagt die Anwältin Seyran Ateş. Sie will nun für das Land Berlin das Neutralitätsgesetz retten.
Seyran Ateş vertritt als Anwältin das Land in einem neuen Kopftuchstreit – um das Berliner Neutralitätsgesetz zu retten.
Die Bildungsverwaltung erkennt das Urteil des Landesarbeitsgerichts an. Dennoch bleibt man dabei: kein Kopftuch an allgemeinbildenden Schulen.
Die nun vorgelegte Begründung des Arbeitsgerichts zum „Kopftuch-Urteil“ vom Februar entschärft den Koalitionsstreit über das Gesetz.
Hinter dem Kopftuch steht die Vorstellung, dass der Frauenkörper ein Sexobjekt ist, sagt der Psychologe und Autor Ahmad Mansour.
Nach einem Gerichtsurteil wird wieder ums Berliner Neutralitätsgesetz gestritten. Sollen Lehrerinnen mit Kopftuch endlich unterrichten dürfen?
Rot-Rot-Grün droht neuer Streit: Linke und Grüne wollen das Neutralitätsgesetz ändern, SPD-SenatorInnen halten daran fest – noch jedenfalls.
Das Berliner Neutralitätsgesetz wirkt nicht neutral, sagt Rassismus-Expertin Yasemin Shooman. Ein Gespräch über Religionsfreiheit und Ausgrenzung.
Das Berliner Arbeitsgericht weist die Klage einer Lehrerin gegen das Kopftuchverbot ab. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.
Eine Lehrerin wehrt sich gegen das Kopftuchverbot mit einer Klage. Es wäre bedauerlich, wenn das Gericht die weltanschauliche Neutralität in der Schule kippen würde.
Eine Lehrerin klagt gegen das Kopftuchverbot im Schuldienst. Gewinnt sie, muss Berlin sein Neutralitätsgesetz ändern. Erst im Oktober hat der Senat das abgelehnt.
Der Senat hält am Kopftuchverbot fest – und weiß genau: Es braucht wahrscheinlich nur eine erfolgreiche Klage, um es zu kippen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh stellt sich der SPD-Mitgliederbefragung – und stimmt dort mit Ja für das Neutralitätsgesetz.