taz.de -- Kopftuchverbot
Ein neues Gesetz verbietet muslimischen Mädchen unter 14 Jahren, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Expert:innen äußern Bedenken.
Kopftuchverbote für Lehrerinnen sollen bald nur noch im Einzelfall möglich sein. Die Opposition sieht darin eine Hintertür für weitere Diskriminierung.
Das sogenannte Neutralitätsgesetz wollte religiöse Symbole aus dem Staatsdienst verbannen. Der Senat sollte es ganz streichen, finden die Grünen.
Eine muslimische Frau wollte in Berlin durchsetzen, dass sie mit Gesichtsverschleierung Auto fahren darf. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgelehnt.
Jede Frau sollte das Recht haben, frei darüber zu entscheiden, was sie tragen möchte und was nicht. Wieder einmal bevormundet Paris muslimische Frauen.
Eine muslimische Frau wollte mit Verweis auf die Religionsfreiheit die Erlaubnis, mit Niqab Auto zu fahren. Damit ist sie nun vor Gericht gescheitert.
Das Kopftuchverbot in Schulen ist diskriminierend. Linke und Grüne wollen es aus dem Neutralitätsgesetz streichen. Die Koalition plant einen Umweg.
Frankreichs Verbot, mit einer Abaya in der Schule zu erscheinen, ist bitter für muslimische Schülerinnen. Internationaler Protest bleibt aus.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von Berlin ab: Pauschales Kopftuchverbot weiter nicht zulässig. Neutralitätsgesetz nun auf dem Prüfstand.
Im Iran gehen Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Studierende und Lehrkräfte vor. Deren Solidarität bricht das Regime damit nicht – im Gegenteil.
Eine Erzieherin darf wieder in ihrer Kita arbeiten. Ihr Arbeitgeber wollte ihren Hidschab verbieten. Doch dafür gelten sehr hohe Hürden.
Die EuGH-Richer:innen billigen Kopftuchverbote durch private Unternehmen. Voraussetzung ist, dass alle religiösen Symbole verboten sind.
Für Beamt:innen gelten bald neue Regeln zum Erscheinungsbild. Obwohl diese in die Grundrechte eingreifen, wurden sie ohne Debatte beschlossen.
Berlins Schulsenatorin Scheeres hört auf. Bis dahin nutzt sie ihre Zeit noch zum Kampf gegen das Kopftuch in den Klassen.
Es gibt inzwischen eine ausgeprägte Form von antimuslimischem Rassismus, sagt Berlins Justizsenator. Dagegen will er gezielt vorgehen.
Berlin will das Neutralitätsgesetz überarbeiten und Lehrern religiöse Kleidung und Symbole an Schulen erlauben, so Justizsenator Behrendt (Grüne).
Befürworter*innen des Kopftuchverbots sagen, das Tuch gefährde den „Schulfrieden“. Stimmt das? Zu Besuch in einer Bremer Schule.
Lehrerinnen mit Kopftuch werden in den Schulen oft angefeindet. Die Bremer Erziehungswissenschaftlerin Yasemin Karakaşoğlu vermisst Differenzierung.
Lehrerinnen dürfen nun auch in Berlin religiöse Symbole tragen. Darin, dass Religion öffentlich gelebt wird, steckt auch eine Chance.
Ein höchstrichterliches Urteil schien den Streit um das Neutralitätsgesetz beendet zu haben. Doch an der Einstellungspraxis hat sich nichts geändert.
Die Reaktionen auf das „Kopftuch-Urteil“ reichen von Entsetzen bis Begeisterung. Änderung des Neutralitätsgesetzes wird gefordert.
Die Kopftuch-Rechtsprechung aus Karlsruhe gilt auch in der Hauptstadt. Das Bundesarbeitsgericht gab der muslimischen Klägerin recht.
Der Antidiskriminierungsausschuss kritisiert spaltende politische Reden im Land. Aber auch Gesetze und das Handeln der Polizei werden gerügt.
Mund und Nase bedecken ist nicht gleich Mund und Nase bedecken. Aber ob Verschleierung oder Mundschutz, beides wird rasch zur „Kultur“ erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin ab. Der Staat habe einen Einschätzungsspielraum.
Für das Nikab-Verbot argumentieren Politiker:innen oft mit der unsichtbaren Mimik. Aber ist die ein Problem? Die Antwort fällt schwerer als gedacht.
Österreich wählt am Sonntag den Nationalrat. Deswegen werden gerade mal wieder Bildungsreformen gefordert. Kennen wir eh.
Gutachter der Bildungsverwaltung: Das Neutralitätsgesetz ist rechtens, Lehrerinnen mit Kopftuch befeuern religiöse Konflikte.
In Frankfurt soll eine Veranstaltung die verschiedenen Positionen zum Kopftuch beleuchten. Eine kleine Gruppe Studierender will das verhindern.
Berlin geht gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Revision. Nun muss im Grundsatz entschieden werden, ob das Neutralitätsgesetz zu halten ist.
Die Hamburger CDU zielt mit ihrer Forderung, jungen Schülerinnen das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten, lediglich auf das eigene Lager – und auf die Stammtische.
Die CDU streitet auf ihrem Landesparteitag über das Tragen von Kopftüchern in der Schule. Eine große Mehrheit stimmt für ein Kopftuch-Verbot für Kinder unter 14 Jahren.
Eine Lehrerin mit Kopftuch darf an einer Berliner Grundschule nicht unterrichten. Das zu Grunde gelegte Gesetz ist nicht so neutral wie gedacht.
Das Berliner Arbeitsgericht weist die Klage einer Lehrerin ab. Das Verbot religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen sei verfassungskonform.
Der Staat sollte das Kopftuch für Grundschulkinder verbieten, sagt die Autorin Sonja Fatma Bläser. Es entrechte sie und entfremde sie von den Mitschülern.
Statt einem Verbot: Mehr Förderung für Mädchen, die zu Hause gegängelt werden. Das wäre die angemessene Antwort auf das Kopftuchproblem.
Aus den Reihen der FDP mehren sich die Stimmen, die Musliminnen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs untersagen wollen. Der Islamrat kritisiert das scharf.
Rechtsrefrendarinnen darf untersagt werden, in bayerischen Gerichten ein Kopftuch zu tragen. Gegen das Verbot hatte eine Juristin islamischen Glaubens geklagt.
Berliner Berufsschulen fordern das Neutralitätsgesetz im vollen Umfang auch für ihren Schulzweig. Bisher ist das Kopftuch bei Lehrerinnen dort erlaubt.
Säkulare Grüne sind gegen eine Aufweichung des Neutralitätsgesetzes – und opponieren gegen ihren Justizsenator. Überparteiliche Initiative in Gründung.
Die Schulsenatorin engagiert Seyran Ateş, um das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen zu retten. Die Anwältin ist unter Muslimen umstritten.
Das Kopftuch als reaktionäres Zeichen verändert unsere Gesellschaft, sagt die Anwältin Seyran Ateş. Sie will nun für das Land Berlin das Neutralitätsgesetz retten.
Terre des Femmes glaubt, es gebe den einen wahren und guten Feminismus. Das ist nicht nur falsch, sondern auch problematisch.
Die Bildungsverwaltung erkennt das Urteil des Landesarbeitsgerichts an. Dennoch bleibt man dabei: kein Kopftuch an allgemeinbildenden Schulen.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Firmen können Mitarbeiterinnen im Kundenkontakt ein „neutrales“ Auftreten vorschreiben.
Hinter dem Kopftuch steht die Vorstellung, dass der Frauenkörper ein Sexobjekt ist, sagt der Psychologe und Autor Ahmad Mansour.
Nach einem Gerichtsurteil wird wieder ums Berliner Neutralitätsgesetz gestritten. Sollen Lehrerinnen mit Kopftuch endlich unterrichten dürfen?
Rot-Rot-Grün droht neuer Streit: Linke und Grüne wollen das Neutralitätsgesetz ändern, SPD-SenatorInnen halten daran fest – noch jedenfalls.
Landesarbeitsgericht verurteilt Berliner Senat zur Zahlung von 8.600 Euro Entschädigung an eine Lehrerin mit Kopftuch, die nicht eingestellt wurde.
Am „Miami Beach“ bei Alexandria ist der Burkini das freizügigste Kleidungsstück. Ein paar Kilometer westlich dominiert hingegen der Zweiteiler.