taz.de -- Cannabis-Anbau in Bayern: Viel Arbeit, aber kein Gras

In Bayern blockieren Verwaltung und Gerichte Anbau und Vertrieb von Cannabis. Die CSU-geführte Regierung führt einen harten Kampf gegen das Bundesrecht.
Bild: So ist der Anbau auch in Bayern möglich: Hanfpflanzen in Nürnberg

München taz | Freudig verkündet der [1][Verein „Franken-Cannabis“] auf seiner Website: „Ab September sind wir dann richtig auf ‚Schlagzahl‘, und das Lager ist mit feinstem Cannabis aus nachhaltigem Anbau gefüllt.“ Es gebe „Cannabis in höchster und vor allem gleichbleibender Qualität“. Doch das Versprechen ist nicht einzulösen. Erst hat das Landratsamt Bamberg die Produktion verboten, dann schloss sich das zuständige Verwaltungsgericht in Bayreuth dem Urteil an. Denn eigentlich war, so die Richter, für die Halle von Franken-Cannabis nur der Anbau von Nutzhanf genehmigt worden. In Bayern ist es somit weiterhin keinem einzigen der gegründeten Vereine möglich, Cannabis nach Bundesrecht anzubauen und an die Vereinsmitglieder abzugeben.

Der Fall Buttenheim zeigt: Die [2][CSU-geführte Staatsregierung führt einen harten Kampf] gegen die einst unter der Ampel-Regierung beschlossene Teillegalisierung. Den Vereinen muss der Anbau zwar grundsätzlich erlaubt werden, wenn die Anträge korrekt sind. Ob sie dann aber Orte und Flächen dafür erhalten, steht auf einem anderen Blatt.

Haarspalterei macht Clubs unmöglich

Dafür geht die Regierung den Umweg übers Baurecht, beklagen Organisationen wie der „[3][Cannabis Verband Deutschland]“, dem auch die Buttenheimer angehören. Eine schriftliche Einordnung aus dem bayerischen Bauministerium von Ende 2024 zeigt tatsächlich, dass haarspalterisch und bis ins Detail argumentiert wird. Den Cannabis-Clubs soll es unmöglich gemacht werden, die Pflanze anzubauen, einfach, weil man das in Bayern nicht will. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezeichnete die Teillegalisierung als „schweren Fehler“. Mit Blick auf Gesundheits- und Jugendschutz sei sie „unverantwortlich“.

Die Cannabis-Aktivisten sprechen von einer „existentiellen Notlage“. Dutzende Vereine mit tausenden Mitgliedern stünden mittlerweile trotz klarer Rechtslage von Seiten des Bundes vor dem Aus, so der Cannabisverband Deutschland. In Buttenheim hatte der Verein schon eine kleine Menge angebaut, geerntet und an die Mitglieder verteilt. Als erster und bisher einziger Verein im ganzen Freistaat. Das wurde in der ersten Augustwoche vermeldet.

Anbau mittels Baurecht verboten

Es dürfte kein Zufall dürfte sein, dass sich direkt danach die Behörde einschaltete und den Anbau mittels Baurecht verbot. Die Pflanzhalle müsste aufwendig als „Sondergebiet“ genehmigt werden, so die Argumentation. Um eine solche Änderung zu erreichen, muss man laut dem Cannabis-Verband eine fünfstellige Summe aufbringen. Auch brauche es dafür „mehrere Jahre“. Das Vorgehen berge die „Gefahr einer faktischen Blockade legaler Anbauvereine“.

Andere Bundesländer machen es den Cannabisbauern einfacher. Dort genügt laut dem Verband eine einfache Nutzungsänderung, um die jeweilige Halle in Betrieb zu nehmen. Aus Niedersachsen etwa wurde bereits im November 2024 vermeldet, [4][dass das erste Cannabis geerntet und abgegeben wurde].

Real hat es noch niemand geschafft

Bei den Genehmigungen lässt sich das zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Bayern Zeit. Anbau und Verkauf von Cannabis wurden laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums bisher achtmal erlaubt und dreimal abgelehnt. Wirklich hat es aber noch niemand geschafft. 19 Anträge sind noch in Bearbeitung, 14 wurden von den Vereinen zurückgezogen. Zum Vergleich: Bundesweit gibt es laut Recherche der dpa 300 Zulassungen, davon sind 83 in Nordrhein-Westfalen und 55 in Niedersachsen.

Martin Pley, Vorsitzender von Franken-Cannabis, sagt, dass sein Verein schon einen hohen sechsstelligen Betrag in das Vorhaben investiert hat. Auch wurde viel Zeit in das Projekt gesteckt. Die Halle mit den Pflanzen ist gesichert und wird per Kamera überwacht. Nur Mitglieder dürfen rein, sie müssen sich vorher registrieren. Das jetzige Verbot durch das Verwaltungsgericht sieht der Anwalt des Vereins als Rechtsbeugung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, möglich ist jetzt eine sogenannte Klage im Hauptsacheverfahren.

22 Aug 2025

LINKS

[1] https://www.franken-cannabis.com/
[2] /Soeders-Kampf-gegen-das-Cannabis-Gesetz/!6090672
[3] https://cannabisverband-deutschland.de/
[4] /Cannabis-Social-Clubs/!5950679

AUTOREN

Patrick Guyton

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