taz.de -- Verpackungsmüll: Franchisenehmer von Burger King verliert Mehrwegklage

Auch andere Fastfood-Ketten sind betroffen. Umweltschützer fordern Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht, wiederverwendbare Verpackungen anzubieten.
Bild: Symbolbild: Der Rechtsstreit betrifft im Falle Burger Kings eine einzelne Franchise-Filiale, nicht das gesamte Burger-King-Angebot

Berlin taz | Franchise-Filialen bekannter Fastfood-Ketten, unter anderem Burger King, Nordsee und Subway, müssen ihr Mehrwegangebot bei den Verpackungen verbessern, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt hatte. Das teilte der Umweltverband am Dienstag mit. Es geht um Entscheidungen der Landgerichte Berlin und Frankfurt.

Seit 2023 besteht die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Gastronomiebetriebe, die ihre Waren auf mehr als 80 Quadratmetern anbieten, dürfen seitdem nicht nur Wegwerfverpackungen haben, sondern müssen Mehrwegbehältnisse zumindest als Option anbieten.

Nicht alle halten sich daran: Ab November 2023 hatte die DUH einzelne Filialen besagter Unternehmen stichprobenartig kontrolliert, die allesamt einen Verzehr im Restaurant sowie zum Mitnehmen anbieten.

Wenn neben den Wegwerf-Verpackungen der To-go-Variante keine gleichwertigen Mehrwegoptionen für den Verzehr vor Ort angeboten wurden, reichte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Klage ein. Das passierte auch dann, wenn zwar wiederverwendbare Becher oder Verpackungen angeboten wurden, diese aber nicht dem Umfang der Einwegoptionen entsprachen, also Mehrwegbecher zum Beispiel nur in einer Größe verfügbar waren, die Wegwerf-Behälter jedoch in mehreren.

Umwelthilfe sieht auch Behörden in der Pflicht

Sollten die Versäumnisse nicht den Urteilen entsprechend ausgebessert werden, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft.

Burger King Deutschland verweist auf taz-Anfrage auf das vorhandene Mehrwegsystem mit dem Partner Recup und bedauert, dass es beim verklagten Franchisenehmer zu einem „sprachlichen Missverständnis mit der Mitarbeiterin“ gekommen sei, wodurch bestelltes Softeis nicht wie gewünscht im Mehrwegbehältnis ausgegeben worden sei. Ein gleichzeitig bestelltes Getränk sei hingegen im Recup-Becher serviert worden.

Die DUH sieht neben den Gastronomiebetrieben die zuständigen Behörden der Bundesländer in der Pflicht. Diese müssten „endlich verstärkt kontrollieren und hohe Bußgelder verhängen, damit die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen wird“, so Elena Schägg, die bei der Umwelthilfe für Kreislaufwirtschaft zuständig ist. „Auch wenn wir unsere Mehrweg-Tests fortführen werden, können wir nicht jede einzelne Filiale überprüfen, sich an geltendes Recht zu halten.“

Von der Bundesregierung fordert die Umwelthilfe zudem eine nationale Einwegsteuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent.

Dafür gibt es bereits ein Vorbild, allerdings nur auf kommunaler Ebene: In Tübingen gilt eine solche Verpackungssteuer seit 2022, eingeführt von Bürgermeister Boris Palmer (parteilos, ehemals Grüne). Burger King Deutschland lehnt derartige Steuern auf Anfrage als „nicht zielführend“ und „Belastung für Verbraucher*innen und Unternehmer*innen“ ab.

Eine McDonald’s-Franchisenehmerin aus Tübingen war wegen der Regelung sogar vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen – allerdings ohne Erfolg. Die Steuer sei legal, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, [1][entschieden die Richter im Mai].

Gegen das bayerische Gesetz allerdings bald schon: Die Landesregierung in München hat im Frühjahr beschlossen, ihren Kommunen solche Verpackungssteuern zu verbieten. Sie begründete den Schritt damit, die Abgaben bedeuteten Aufwand für die Verwaltung sowie Kosten für Bürger und Gastronomie.

12 Aug 2025

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[1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!6060196

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