taz.de -- Berliner Haushaltsmisere: Eltern dürfen nicht für Lehrer zahlen

Zwei Alternativen zur Rettung von Klassenfahrten sind nicht erlaubt. Möglich sind sind nur Freiplätze oder Geld von Schulfördervereinen.
Bild: Jugendherbergen sind oft Ziele von Klassenfahrten. Die Reisekosten für die Lehrkräfte bereiten derzeit manchen Schulen Probleme

Berlin taz | Eltern dürfen nicht die Reisekosten von Lehrern übernehmen, um eine sonst auszufallen drohende Klassenfahrt zu retten. Das hat Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung klar gemacht. Damit scheidet eine Alternative zur Finanzierung aus, wenn der Topf für Lehrer-Reisen im Landeshaushalt aufgebraucht ist. Erlaubt ist es hingegen laut Günther-Wünsch, dass Schulfördervereine die Kosten übernehmen.

Hintergrund solcher Überlegungen sind die Milliardenkürzungen im Landeshaushalt für 2025. Nach Zahlen von Günther-Wünsch muss ihre Senatsverwaltung für Bildung 370 Millionen Euro einsparen. Zwar gebe es weiterhin einen mit 1,5 Millionen Euro gefüllten Haushaltstopf für die Lehrer-Reisekosten bei Klassenfahrten, die als Dienstreisen gelten. Doch angesichts der Sparvorgaben gibt es der Senatorin zufolge „keine Möglichkeit mehr, das nach oben zu korrigieren“.

In den vergangenen Jahren sei das so üblich gewesen und nachfinanziert worden – teilweise auf das Doppelte. In einigen Bezirken ist das für die dortigen Schulen vorgesehene Geld offenbar schon komplett verplant – wer nun noch buchen will, ist auf Alternativen angewiesen.

Doch auch eine weitere Möglichkeit, über die Schulen in Hamburg verfügen, scheidet als eine solche Alternative aus: Die können Geld, das eigentlich für andere Dinge vorgesehen ist, selbst umschichten und für die Dienstreisekosten nutzen. „Momentan ist das in Berlin nicht möglich“, sagte Günther-Wünsch.

Compliance-Regel im öffentlichen Dienst

Grund dafür, dass die Eltern die Klassenfahrtkosten nicht nötigenfalls selbst übernehmen und untereinander umlegen oder vermögende einzelne Eltern alles zahlen, sind die Compliance-Regeln im öffentlichen Dienst. Sie schränken die Möglichkeit ein, Geschenke anzunehmen.

In der „Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“ sind nur Gemeinschaftsgeschenke zu einem besonderen Anlass erlaubt, deren Wert 50 Euro nicht übersteigt. Einzelgeschenke, beispielsweise ein Blumenstrauß, dürfen nicht teurer als 10 Euro sein. Die Kosten für eine ganze Klassenfahrt einer Lehrkraft zu übernehmen, schließt das aus.

Neben der Unterstützung durch Schulfördervereine nannte Günther-Wünsch eine weitere Alternative. Die besteht darin, bei den gewünschten Unterkünften, etwa einer Jugendherberge, nach Freiplätzen für Lehrer nachzufragen. Das erlaubt auch die erwähnte Verwaltungsvorschaft. Dort heißt es: „Zur Minderung der Dienstreisekosten ist die Annahme von Freifahrten, Freiflügen, Freiplätzen, sowie die Inanspruchnahme der jeweils günstigsten Sondertarife und kostenloser Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten zulässig.“

Diese Variante setzt allerdings mutmaßlich voraus, dass die jeweilige Klasse bei ihrer Buchungsanfrage etwa nicht mit einer anderen Klasse um letzte verfügbare Zimmer konkurriert, die wegen Reisekostenübernahme keinen Freiplatz braucht und damit mehr zahlen kann.

3 Dec 2024

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Stefan Alberti

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Katharina Günther-Wünsch
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