taz.de -- Staatenlos in Deutschland: Laut Kommission kein Härtefall

Die Zukunft von Robert A. ist weiter ungewiss. Am Freitag hat die sächsische Härtefallkommission entschieden, sich nicht für ihn auszusprechen.
Bild: Chemnitz ist die Heimatstadt von Robert A

Leipzig taz | Die sächsische Härtefallkommission spricht sich nicht dafür aus, dem 31-jährigen Robert A. aus „humanitären oder persönlichen Gründen“ einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Das beschloss die Kommission am Freitag in einer nichtöffentlichen Sitzung. A. lebt seit mehr als 30 Jahren in Deutschland, bislang mit einer Duldung. Das heißt, er ist ausreisepflichtig, seine Abschiebung wurde aber ausgesetzt.

Robert A. und sein Anwalt Ulrich Tronczik zeigten sich auf taz-Anfrage enttäuscht vom Abstimmungsergebnis. „Ob sich die aktuell migrationsfeindliche Stimmung darauf ausgewirkt hat, vermag ich nicht zu sagen“, kommentierte Tronczik. Weiter wollten sie sich am Freitag zunächst nicht äußern. [1][Für A. heißt das, an seiner Ausgangslage ändert] sich nichts: Ihm droht eine Abschiebung in ein Land, in dem er noch nie war: nach Serbien.

Nachdem seine Eltern 1993 vor dem Jugoslawienkrieg geflohen waren, kam er in den Niederlanden zur Welt und dann mit acht Monaten nach Deutschland. Als Kind lebte er in einer Geflüchtetenunterkunft in Aue im Erzgebirge. Später zog er nach Chemnitz, wo er Freundschaften schloss, sich bei Vereinen und den Grünen engagierte. Allerdings lebte er immer nur geduldet in Sachsen, weil seine Identität für die Behörden ungeklärt war.

Unter anderem, um die Duldung zu verlängern, musste A. alle paar Monate zur Ausländerbehörde. Weil er – trotz vorliegender Angebote – keine Arbeitserlaubnis bekam, lebte er von Sozialleistungen. 2019 wurde er wegen Drogenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er habe Fehler gemacht, die er bereue, sagte Robert A. der taz dazu. Die Ausländerbehörde begründet damit aber ein besonderes Abschiebeinteresse.

Abschiebung im Juli abgebrochen

Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, versuchte Robert A. über Jahre seine Identität zu klären. Nachdem das in diesem Jahr gelungen war, [2][nahm die Polizei ihn bei einem Besuch in der Ausländerbehörde] fest. Wenige Tage später fuhr sie ihn zum Flughafen nach Frankfurt am Main. In Chemnitz, der Heimatstadt von Robert A., gab es Protest: mehr als zweihundert Menschen demonstrierten gegen seine Abschiebung und online unterzeichneten Tausende eine Petition dagegen.

Dann brach [3][Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) überraschend die Abschiebung] ab. Robert A. war bereits am Flughafen, als sein Anwalt ihn anrief und darüber informierte. Schuster hatte erklärt, die Landesdirektion, die zuständige Behörde, solle den Fall prüfen. Wie weit diese Prüfung ist? Auf Anfrage der taz hieß es bislang dazu: „Die Erörterung durch die Härtefallkommission ist abzuwarten.“

14 Sep 2024

LINKS

[1] /Staatenlos-in-Deutschland/!6036408
[2] /Staatenlos-in-Deutschland/!6020865
[3] /Staatenlos-in-Deutschland/!6020272

AUTOREN

David Muschenich

TAGS

Abschiebung
Sachsen
Menschenrechte
Aufenthaltserlaubnis
Migration
GNS
Bleiberecht
Migration
Abschiebung
Generaldebatte

ARTIKEL ZUM THEMA

20 Jahre Härtefallkommission in Berlin: Der Rettungsanker für Notfälle

Die Härtefallkommission hat in 20 Jahren tausenden Menschen Bleiberecht gegeben. Die Innensenatorin weiß das zu schätzen, weil auch Berlin profitiert.

Asyl- und Grenzpolitik: Im Dilemma und in der Defensive

Die Grünen sind in der Asyldebatte nicht sehr präsent. Statt über Islamismus und Integration zu reden, geht es um Grenzkontrollen und Abschiebungen.

Staatenlos in Deutschland: Aus der Heimat abgeschoben

Seit 30 Jahren lebt Robert A. in Sachsen. Die Ausländerbehörde bestimmt sein Leben. Nun könnte er einen Aufenthaltstitel bekommen – oder abgeschoben werden.

Generaldebatte im Bundestag: Der lachende Dritte

Über den Schlagabtausch von Scholz und Merz kann sich die AfD nur ins Fäustchen lachen. Wenigstens in Sachen Migration sollte man sich zusammenraufen.