taz.de -- Schärfere Schritte gegen Big Tech: X in schlechter Gesellschaft

Die großen IT-Konzerne hatten lange Narrenfreiheit, zu lange. Nun wundern sie sich, dass es zunehmend Regeln gibt – die auch durchgesetzt werden.
Bild: In Brasilien lässt sich X aktuell nicht mehr einfach aufrufen

Wenn das Unternehmen groß und wirtschaftsmächtig genug ist, die Besitzer politisch vernetzt sind und die Technologie aus der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken ist – dann müssen sich die Inhaber schon keine Sorgen machen, dass ihr Geschäftsmodell von zu vielen ungemütlichen Regeln eingehegt wird.

Dieses Signal haben Regierungen zahlreicher Länder über Jahre hinweg an die Big-Tech-Konzerne gesandt. Zu lange fehlte es an grundlegenden Vorgaben etwa zu Datenschutz und Kartellrecht, die auf die Branche wirksam anwendbar gewesen wären.

Kein Wunder also, dass sich mit der Zeit eine gewisse Hybris eingestellt hat. Ein Gefühl, vielleicht nicht über, aber doch jenseits des Gesetzes zu stehen. So lässt sich erklären, warum die Köpfe hinter den Konzernen doch sehr ungläubig bis bockig reagieren, wenn nach Jahrzehnten der weitgehenden Narrenfreiheit seit ein paar Jahren nun – ganz langsam und Schritt für Schritt – ein paar Grenzen eingezogen werden. Und wenn Menschen und Institutionen ernsthaft an der Durchsetzung dieser Regeln arbeiten.

Zum Beispiel das Gericht in Brasilien, das am Wochenende die [1][Sperrung von Elon Musks Online-Plattform X angeordnet hat], weil diese Regeln für Hassrede und Fake News weitgehend ignoriert. Auch die Festnahme des Telegram-Gründers Pawel Durow in Frankreich gehört dazu, die kartellrechtlichen [2][Gerichtsverfahren] in den USA oder die [3][jüngsten Plattformgesetze in der EU].

Vollsperrungen von Diensten sind verständlicherweise umstritten. Aber auch, wenn viele Verfahren und Gesetze in die richtige Richtung gehen, bleibt eine Lücke: Die problematischen Geschäftsmodelle an sich und deren negative Auswirkungen, etwa was Polarisierung angeht, die Standardisierung von Körperbildern oder die maximale Ausbeutung persönlicher Daten – diesen Kern haben sie noch nicht angetastet. Denn dafür bräuchte es mehr: schmerzhaftere Strafen, vielleicht sogar die Aufspaltung von Unternehmen.

1 Sep 2024

LINKS

[1] /Elon-Musks-Online-Plattform/!6033516
[2] /US-Gericht-urteilt/!6028662
[3] /Digital-Markets-und-Digital-Services-Act/!5992274

AUTOREN

Svenja Bergt

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