taz.de -- Blockiertes Kraftwerk Jänschwalde: Haft für Kohle-Blockierer
Am Montag legten Aktivist:innen das Kraftwerk Jänschwalde in Brandenburg lahm. Vier von ihnen müssen mindestens zwei Monate in U-Haft bleiben.
Berlin taz | Gegen vier der Aktivist:innen, die am Montag das [1][Kohlekraftwerk Jänschwalde blockiert] hatten, ist Untersuchungshaft angeordnet worden. Wie die Richter:innen am Amtsgericht Cottbus beim Haftprüfungstermin am Dienstag entschieden, müssen die vier, die sich bislang weigern, ihre Identitäten preiszugeben, zunächst für zwei Monate in Haft bleiben; eine Verlängerung bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung ist jedoch möglich.
In einer Pressemitteilung der Aktionsgruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ hieß es dazu am Mittwoch: „Wir haben damit gerechnet, dass sich der Staat unseren unbequemen, aber dringend notwendigen Protest nicht so einfach gefallen lässt. Aber 2 Monate Haft ohne Verurteilung schockieren uns.“
Gegen mindestens zwei weitere Aktivist:innen erließ eine Richterin Haftbefehle, obwohl diese ihre Identitäten angegeben hatten. Die Haftbefehle wurden mit der Auflage ausgesetzt, dass sich die Beschuldigten täglich bei der Polizei melden müssen. Diese Auflage erging unbefristet und ist mehr als unüblich, zumal die Personen taz-Informationen zufolge in gefestigten Verhältnissen und an einem festen Wohnsitz leben.16 weitere Beteiligte der Blockade sind ohne Meldeauflagen wieder auf freiem Fuß. Vorgeworfen wird ihnen Hausfriedensbruch, Eingriff in Versorgungsbetriebe und Nötigung.
Bei der Aktion am Dienstag waren von mehren Gruppen sowohl Kohlebunker als auch Förderbänder und Gleisverbindungen zwischen dem [2][Tagebau Jänschwalde] und dem Kraftwerk besetzt worden, das zu den fünftgrößten CO2-Emittenten Europas zählt.
Zwei Kraftwerksblöcke mussten aufgrund der zehnstündigen Blockade vom Netz genommen werden. Kraftwerksbetreiber Leag sprach von einem „Angriff auf die Versorgungssicherheit“ und hatte Strafanträge eingereicht. Ebenfalls teilte das Unternehmen mit, den durch den Stillstand entstandenen „erheblichen Schaden“ ermitteln zu wollen, „um auch zivilrechtliche Schritte gegen die Teilnehmer der Aktion einleiten zu können“.
21 Sep 2022
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