taz.de -- Senat beschließt 2G: Für Ungeimpfte wird es unbequem

Der rot-rot-grüne Senat verschärft die Corona-Regeln. 2G in Restaurants und bei Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren.
Bild: Jazz für Geimpfte und Genesene, hier schon in einer Kneipe in Prenzlauer Berg

Berlin dpa | Der Berliner Senat hat [1][weitere Einschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz beschlossen]. Die sogenannte 2G-Regel soll nach einer Entscheidung vom Mittwoch deutlich ausgeweitet werden, wie die Senatskanzlei mitteilte. Angesichts der gestiegenen Zahlen von Corona-Fällen und sich abzeichnenden Engpässen auf den Intensivstationen sollen von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene (2G[2][) Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien] haben, nicht auch Getestete. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen, sowie geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark.

Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Aktuell gilt in Berlin, dass zum Beispiel Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Bei 2G entfällt dann die Maskenpflicht. Dagegen ist für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen 2G schon bisher vorgeschrieben.

Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und Berlin. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Mittwochmorgen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 227,8. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Anfang Oktober lag er noch bei 74,4.

11 Nov 2021

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