taz.de -- Bundestag debattiert Entwurf: Lieferkettengesetz fast fertig

Acht Jahre nach dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza gibt es Konsequenzen: Ein Gesetz verpflichtet hiesige Firmen zum Schutz der Menschenrechte.
Bild: Wo kommt die Baumwolle her? Im Bild ist sie fair gehandelt und kommt aus Burkina Faso

Berlin taz | Dass dieses Gesetz jemals in den Bundestag kommt, hätte vor Jahren kaum jemand gedacht. Am Donnerstagmittag war es jedoch soweit: Die Abgeordneten debattierten zum ersten Mal über das [1][Lieferkettengesetz]. Noch vor der Sommerpause wird es wohl beschlossen. Das Vorhaben ist eine späte Konsequenz aus den katastrophalen Fabrikunfällen in Pakistan und Bangladesch 2012 und 2013, bei denen mehrere tausend Arbeiter:innen starben und verletzt wurden.

Darum geht es: [2][Mittlere und große deutsche Unternehmen müssen spätestens ab 2024 die Menschenrechte der Beschäftigten ihrer wichtigsten Zulieferfirma in aller Welt schützen]. Tun sie es nicht, drohen ihnen Bußgeldzahlungen und Schadensersatzklagen vor hiesigen Gerichten. Hiesige Auftraggeber müssen sich dann beispielsweise darum kümmern, dass Fabrikgebäude im Ausland sicher gebaut sind, die Beschäftigten den Mindestlohn erhalten, einer Gewerkschaft beitreten können, und keine Kinder unter 15 Jahren arbeiten.

„Wir gedenken heute der toten Frauen von Rana Plaza“, sagte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), der das Gesetz maßgeblich vorangetrieben hat. Rana Plaza war die Fabrik, die 2013 in Bangladesch einstürzte. Menschenrechte in der Wirtschaft bezeichnete Müller als „die soziale Frage des 21. Jahrhunderts“. SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil erklärte: „Wer global Gewinne macht, muss auch global Verantwortung übernehmen.“

Zahlreiche Wirtschaftsorganisationen wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Arbeitgeberverband (BDA) und der Handelsverband (HDE) haben das Gesetz jahrelang bekämpft und die ursprünglich geplanten Regelungen entschärft. Nun fordern sie, dass während der Beratung in den Ausschüssen des Bundestages weitere Bestimmungen herausgenommen werden. So wenden sich die Verbände unter anderem dagegen, dass hiesige Gewerkschaften im Namen von geschädigten ausländischen Arbeiter:innen vor deutschen Gerichten klagen können.

Inwieweit die Union auf diese Forderungen eingehen will, ließ Fraktionsvize Hermann Gröhe in seiner Rede nicht erkennen. Allerdings deutete er an, dass möglicherweise ausländische Markenunternehmen, die Textilien in Deutschland verkaufen, in das Gesetz einbezogen werden könnten, selbst wenn sie hierzulande keine Tochterfirmen haben.

Der grüne Entwicklungspolitiker Uwe Kekeritz kritisierte, dass die Regierungskoalition „die Umweltverantwortung der Unternehmen nur halbherzig“ ins Gesetz aufgenommen habe. Firmen sind zwar verpflichtet, die Vergiftung von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verhindern. Eine klimafreundliche Produktion wird aber nicht angestrebt.

Die Initiative Lieferkettengesetz, in der sich rund 120 zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeschlossen haben, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), veranstaltete am Donnerstagmorgen eine Protestaktion vor dem Bundestag. Die Initiative bemängelte, zu wenige Unternehmen würden vom Gesetz erfasst. Laut Regierungsentwurf sollen die Regeln ab 2023 für hiesige Firmen gelten, die mehr als 3.000 Leute beschäftigen, ab 2024 auch für solche mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen. Kleinere Betriebe werden nicht erfasst.

Außerdem regelt das Gesetz vornehmlich, wie sich deutsche Auftraggeber um ihre Hauptzulieferer kümmern müssen. Die Initiative fordert, die komplette Produktionskette einzubeziehen, also auch der Anbau der Baumwolle in der Textilproduktion. Ähnliche Kritik üben ein Zusammenschluss von 50 Firmen, darunter Symrise, Tchibo und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

22 Apr 2021

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Hannes Koch

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