taz.de -- Datenschutzbehörden ohne Macht: Kaum etwas erreicht

Das Vorgehen des Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen Clearview wirkt auf den ersten Blick ermutigend. Tatsächlich aber fehlt es an Macht.
Bild: Kann nur Tropfen auf heißen Steinen verteilen: Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar

Die Nachricht klingt [1][erst einmal vielversprechend:] Da ist ein US-Unternehmen, das offensichtlich illegal Daten und Fotos von EU-Bürger:innen zum Aufbau einer Überwachungsdatenbank sammelt – und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte grätscht dazwischen und sorgt dafür, dass die Daten eines Betroffenen gelöscht werden. Davon abgesehen, dass sich Clearview AI noch gegen die Forderung des Datenschutzbeauftragten wehren kann: Selbst wenn die Forderung erfüllt wird, ist damit kaum etwas erreicht.

Nichts wird sich an der skrupellosen Praxis eines solchen Unternehmens ändern, solange Datenschutzinstitutionen weiterhin so machtlos sind. Die Organisation NOYB, die sich für digitale Bürger:innenrechte einsetzt, meint: Der Datenschutzbeauftragte hätte mutiger sein sollen und ein europaweites Verbot [2][für das Unternehmen] aussprechen können.

Die Datenschutzbehörde jedoch sagt, sie könne nur in ihr bekannten Einzelfällen eingreifen. Wer von beiden recht hat, ist fast egal. So oder so zeigt es, wie schwach diejenigen staatlichen Institutionen sind, die die Daten von Bürger:innen schützen sollen.

Das ist auch kaum verwunderlich: Die europäischen Staaten haben selbst Institutionen – konkret: Ermittlungsbehörden –, die sich durch derartige Firmen eine Erleichterung ihrer Arbeit erhoffen dürfen. Es ist ja nicht so, dass nur in den bösen USA Staat und Unternehmen Hand in Hand die Überwachung vorantreiben. Die Sicherheitsbehörden der übergroßen Mehrheit der europäischen Staaten haben die Datenbank von Clearview schon einmal für eigene Zwecke genutzt.

Und auch die Hamburger Politik hat für ihre Polizei [3][mit der Reform des Polizeigesetzes] bereits den rechtlichen Rahmen geschaffen, um sich Software für automatisierte Datenbankanalysen bei privaten IT-Firmen zu beschaffen. Auch da war der Datenschutzbeauftragte nicht begeistert, konnte aber auch nichts daran ändern.

1 Feb 2021

LINKS

[1] /Hamburger-gegen-US-Ueberwachungsfirma/!5744733
[2] /Gesichtserkennung-im-Netz/!5655672
[3] /Datenschuetzer-ueber-neues-Polizeigesetz/!5624560

AUTOREN

André Zuschlag

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