taz.de -- US-Gericht bewilligt Giftspritze: Erste Hinrichtung seit 17 Jahren
Daniel Lee wurde in den USA zum Tode verurteilt. Zuerst sollte die Vollstreckung verschoben werden, nun wird Lee doch hingerichtet.
Washington afp | Das Oberste Gericht der USA hat grünes Licht für die Wiederaufnahme von Hinrichtungen auf Bundesebene gegeben. Die Richter nahmen am Dienstag die einstweilige Verfügung einer unteren Instanz zurück, welche die erste Vollstreckungen der Todesstrafe auf Bundesebene seit 17 Jahren zunächst verzögert hatte. Nach der Entscheidung kann das Todesurteil gegen den verurteilten Mörder Daniel Lee und drei weitere Menschen vollstreckt werden.
Die Entscheidung des unteren Gerichts war am Montag zwei Stunden vor der angesetzten Hinrichtung des 47-jährigen Lee per Giftspritze erfolgt. Die Richterin Tanya Chutkan hatte mit möglichen Schmerzen durch den Einsatz von Pentobarbital für die tödlichen Injektionen argumentiert. Mehrere Gerichte hatten den Einsatz des Giftes zuletzt genehmigt.
Ein Berufungsgericht hatte die Entscheidung Chutkans zunächst bestätigt. Das Oberste Gericht befand die Aussetzung der Vollstreckung in letzter Minute nun jedoch als nicht gerechtfertigt und hob die einstweilige Verfügung auf, damit die „Hinrichtungen wie geplant durchgeführt werden können“.
Lees Hinrichtung wäre die erste auf US-Bundesebene seit dem Jahr 2003. Er war 1999 wegen der Ermordung eines Ehepaares und dessen achtjähriger Tochter zum Tode verurteilt worden. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat im Laufe des Sommers drei weitere solcher Exekutionen vorgesehen.
Die angehörige Großmutter ist gegen die Hinrichtung
Angehörige von Lees Mordopfern, darunter die Großmutter des achtjährigen Mädchens, hatten vergangene Woche mit Blick auf die Gesundheitsgefährdung durch die Corona-Krise ebenfalls eine Verschiebung der Hinrichtung beantragt. Die Großmutter hatte sich zuvor bereits grundsätzlich gegen die Hinrichtung ausgesprochen.
Ein Berufungsgericht gab dem Antrag am Wochenende aber nicht statt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ablehnung.
Die meisten Kriminalfälle in den USA werden vor Gerichten in den einzelnen Bundesstaaten verhandelt, einige Prozesse finden allerdings vor Bundesgerichten statt. Darunter fallen Hassverbrechen, eine Reihe besonders schwerer Verbrechen sowie Straftaten, die auf militärischen Einrichtungen oder in Reservaten der indigenen Bevölkerung geschehen.
Seit 1988 hat es lediglich drei Vollstreckungen der Todesstrafe auf Bundesebene gegeben. Die Entscheidung von Präsident Trump, nach 17 Jahren erneut damit zu beginnen, hatte international Kritik ausgelöst. Auch von den Bundesstaaten vollstrecken nur noch wenige Hinrichtungen, die meisten davon im Süden der USA. Im Jahr 2019 wurden auf diese weise 22 Menschen getötet.
14 Jul 2020
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