taz.de -- Versammlungsfreiheit in Hamburg: Demonstrieren im Einzelfall okay
Versammlungen sind während der Corona-Pandemie in Hamburg nicht mehr pauschal verboten. Aber erlaubt werden sie auch nicht so oft.
Hamburg taz | Es sollen Einzelfälle sein, in denen das Grundrecht auf Versammlung weiter gilt. So steht es in dem entsprechenden Absatz der [1][Verordnung zur Eindämmung der Corona-Epidemie] in Hamburg. „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot zulassen.“ Seit Freitag gilt diese Regel, mit der die Stadt vom rigorosen Versammlungsverbot während der Corona-Pandemie abrückt.
Praktisch ist von der neuen Linie auf Hamburgs Straßen aber nichts zu spüren. Die Versammlungsbehörde hatte eine Demonstration der Seebrücke am Sonntag verboten und Bürger*innen mit Platzverweisen und Personalienkontrollen drangsaliert. Auch am Dienstag versuchte die Polizei, Proteste auf St. Pauli zu verhindern. Das Bündnis „Leave no one behind“ hatte dazu aufgerufen, mit Boomboxen und Plakaten auf Fahrrädern durch die Straßen zu fahren, um gegen das [2][Elend der Geflüchteten in griechischen Lagern] zu demonstrieren.
Rund 200 Personen waren dem Aufruf gefolgt. Immer in Bewegung bleiben, dann könne die Polizei den Protest nicht unterbinden, so war der Plan der Demonstrant*innen. Die Polizei verfolgte einen anderen Plan und erteilte 21 Bußgeldforderungen in Höhe von jeweils 150 Euro. Außerdem nahm sie Personalien auf, erteilte Ordnungswidrigkeiten und Platzverweise. Im Gegensatz zu vielen Fahrradfahrer*innen trugen die Polizist*innen keinen Mundschutz und hielten den Mindestabstand oft nicht ein.
Gegen 20 Uhr kam es nach Schilderungen von mehreren Personen zu einem Übergriff auf eine Demonstrantin durch einen Polizisten. Die Zeug*innen schilderten, wie ein Beamter eine Radfahrerin vom Fahrrad stieß. Ein Sprecher der Polizei sagte auf Anfrage, ein Kollege habe die Frau stoppen wollen – dabei sei sie gestürzt. Als die Frau am Boden saß und weinte, schirmte ein Dutzend Beamt*innen sie ab und ließ niemanden zu ihr. Später durfte eine Freundin ihr Beistand leisten, bis ein Rettungswagen kam. Sie war leicht verletzt und musste nicht ins Krankenhaus.
Auf die Frage, warum weder die Kundgebung der Seebrücke, noch die Fahrraddemo als Ausnahme im Sinne der neuen Verordnung genehmigt wurden, sagte die Polizei, die Fahrraddemo habe niemand versucht anzumelden. Außerdem müssten solche Ausnahmen immer in Abwägung zum überragenden Schutzgut der menschlichen Gesundheit und des Lebens betrachtet werden.
8 Apr 2020
LINKS
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
In Niedersachsen geht die Polizei hart gegen Demonstrant*innen vor, obwohl sie auf den Infektionsschutz achten – die Polizei hingegen nicht.
Wegen der Coronapandemie sind auch Demos verboten. Autonome wollen sich dem nicht beugen – und machen für den 1. Mai mobil.
Eine Aktion für die Geflüchteten in den griechischen Lagern wird in Berlin und anderswo polizeilich unterbunden. Das pauschale Verbot wird kritisiert.
Behörden in Niedersachsen und Hamburg untersagen Proteste unter Verweis auf Corona-Kontaktverbote, auch wenn Demonstranten Abstand halten.