taz.de -- Versammlungsfreiheit in der Corona-Krise: Polizei schützt Infektion
In Niedersachsen geht die Polizei hart gegen Demonstrant*innen vor, obwohl sie auf den Infektionsschutz achten – die Polizei hingegen nicht.
Hamburg taz | „Superspreader“ sind infizierte Personen, die überdurchschnittlich viele andere Personen anstecken, zum Beispiel Ärzt*innen mit engem Patientenkontakt, die nichts von ihrer Infektion wissen, oder Kinder, denen es schwerfällt, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Oder eben Polizist*innen, wenn sie ohne Schutzausrüstung, den Sicherheitsabstand missachtend, in großen Gruppen unterwegs sind und Demonstrant*innen nahe kommen.
Der Ermittlungsausschuss Hannover hat sich mit einem solchen Vorwurf an die Öffentlichkeit gewandt. Ermittlungsausschüsse sind linke Rechtshilfegruppen, die unter anderem bei Demos ansprechbar sind und Betroffenen von Repressionen helfen.
Am Ostersamstag hatten in Hannovers Innenstadt rund 50 Menschen gegen Rassismus und die Flüchtlingspolitik der EU demonstriert. Gegen 14 Uhr hatten die Demonstrant*innen infektionsschutzkonform in Zweiergruppen, mit Abstand zur jeweils nächsten Zweiergruppe, Transparente entrollt und die Aufnahme Geflüchteter aus den griechischen Lagern gefordert. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Viele Demonstrant*innen trugen Atemschutzmasken.
„Erst durch das Einschreiten der Polizei wurde die Situation für alle Beteiligten gefährlich und ein unnötiges Risiko für die Ansteckung mit Coronaviren produziert“, schreibt der Ermittlungsausschuss in einer Mitteilung. Auf einem [1][Video der HAZ] sieht man, dass die Beamt*innen im Gegensatz zu vielen Demonstrant*innen keinen Mundschutz und zum Teil auch keine Handschuhe tragen. Mehrere Polizist*innen kesselten 13 Personen ein, darunter laut dem Ermittlungsausschuss auch Passant*innen – woraufhin diese sehr eng zusammenstehen mussten.
Eingekesselt gegen den Infektionsschutz verstoßen
Die Polizei leitete 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen den Infektionsschutz ein. „Uns vorzuwerfen, wir wären unvorsichtig mit dem Infektionsschutz umgegangen, ist absurd“, sagt dazu eine Sprecherin des Ermittlungsausschusses. „Die Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen wurden von der Polizei begangen.“
Polizeisprecher Philipp Hasse erklärt auf Nachfrage, die Beamt*innen hätten lediglich das Versammlungsverbot durchgesetzt. Der Kessel sei nötig gewesen, um die Identität der Personen festzustellen. Die niedersächsische Allgemeinverfügung verbiete Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen. „Die künstliche Aufsplittung einer Versammlung in Zweiergruppen ist nicht zulässig“, sagt er.
Die Rechtshilfegruppe kritisiert diesen Umgang der Polizei mit der Versammlungsfreiheit. Aktivist*innen hätten in den vergangenen Wochen mehrfach gezeigt, dass die [2][freie Meinungsäußerung auf der Straße auch unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich sei]. Dass die Polizei dies zu verhindern versuche, sei gefährlich: „Da wird ein zentrales demokratisches Grundrecht außer Kraft gesetzt“, sagt die Sprecherin des Ausschusses.
Auch in Lüchow sehen sich Bürger*innen ihrer Grundrechte beraubt. Dort hatten bereits am Samstag vor Ostern mehrere Menschen für die Aufnahme Geflüchteter aus den südeuropäischen Lagern protestiert. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte die Demo verboten, die Polizei ging rigoros gegen die Protestierenden vor, wie [3][Bilder der Elbe-Jeetzel-Zeitung] zeigen. Man sieht zum Beispiel, wie zwei Polizist*innen eine ältere Frau zu Boden drücken.
Problematische T-Shirts
Anlass dafür seien auch T-Shirts mit politischen Parolen gewesen, berichtet die Anti-Atom-Aktivistin Katja Tempel. Die Polizei habe die Demonstrant*innen nötigen wollen, die T-Shirts auszuziehen, weil sie Passant*innen zum Stehenbleiben animieren könnten, die vielleicht lesen wollten, was auf den T-Shirts steht. Die ältere Frau habe sich geweigert, ihr T-Shirt auszuziehen.
In der Woche danach rief Tempel eine „Speakers Corner“ ins Leben. Die Idee: Täglich stehen zwei Personen am Lüchower Rathaus, um gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu protestieren. „Es sollen sich gar nicht viele Menschen gleichzeitig dem Protest anschließen“, sagt Tempel. „Aber die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die die niedersächsischen Behörden gerade durchsetzen, können wir nicht hinnehmen.“
Viermal fand die Zwei-Personen-Demonstration statt, bis die Polizei sie am Gründonnerstag verbot. Das Verbot halten Tempel und ihre Mitstreiter*innen für unrechtmäßig und klagen dagegen jetzt beim Verwaltungsgericht. „Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage, es steht auch nicht in der Allgemeinverfügung“, sagt Tempel. Am Dienstag nahmen die Aktivist*innen die Speakers Corner wieder auf – dieses Mal als Ein-Personen-Demo und eine Stunde nach der angemeldeten und verbotenen Uhrzeit. Die Person trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Menschenrechte sind unteilbar“ und blieb ungestört.
15 Apr 2020
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