taz.de -- Nach dem Urteil von Naumburg: Beleidigend für jüdische Betrachter

Das „Judensau“-Urteil mag juristisch korrekt sein. Dennoch darf mittelalterlicher Judenhass nicht länger in der Öffentlichkeit verbreitet werden.
Bild: Das Oberlandesgericht Naumburg wies die Berufungsklage des Klägers zurück.

Es gibt Prozesse, die verliert man. Doch in Wahrheit hat man das Verfahren gewonnen. Die juristische Auseinandersetzung um ein antisemitisches Relief an Martin Luthers Stadtkirche in Wittenberg ist so ein Fall. Natürlich ist der Kläger mit dem Urteil, nach dem das als „Judensau“ bezeichnete Relief [1][an der Fassade der Kirche belassen werden kann], nicht einverstanden. Er wird in Revision gehen und versuchen dabei zu erreichen, dass die Justiz die Kirchengemeinde doch noch dazu zwingt, das Schmähwerk abzuhängen.

Tatsächlich hat der Prozess eine überfällige gesellschaftliche Debatte über judenfeindliche Darstellungen in und an christlichen Gotteshäusern ausgelöst. Diejenigen, die die Auffassung vertreten, dass solche Reliefs und Bilder zum historischen Erbe gehören und deshalb ohne Weiteres weiter gezeigt werden dürften, befinden sich in der Defensive. Es ist in der Tat nicht einsichtig, warum solche Judenhass versprühenden Werke in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen.

Der Verweis darauf, dass diese durch einen distanzierenden Erklärtext zu einer Art Mahnmal werden, zieht nicht. Denn anders als in einem Museum gezeigte Hakenkreuze sind die Darstellungen an Kirchenwänden für jedermann in der Öffentlichkeit sichtbar. Sie künden nicht nur von den antisemitischen Traditionen der Kirchengeschichte, sondern verbreiten diese Auffassung an jeden Passanten weiter.

Ob sie Neonazis zu antisemitischen Handlungen motivieren, spielt dabei keine Rolle – wahrscheinlich ist das nicht der Fall. Und, ob von den heutigen Verantwortlichen nun gewollt oder nicht, diese judenfeindlichen Machwerke wirken auf jüdische Betrachter beleidigend.

Das Naumburger Urteil, das die öffentliche Darstellung der Wittenberger „Judensau“ weiterhin erlaubt, mag juristisch korrekt sein. Aber eigentlich ist dieser Fall kein Thema für die Justiz. Es liegt an den gesellschaftlichen Akteuren, hier endlich dafür zu sorgen, dass mittelalterlicher Judenhass nicht länger in der Öffentlichkeit verbreitet werden darf. Immerhin: Wir sind auf dem Weg in diese Richtung.

5 Feb 2020

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Klaus Hillenbrand

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