taz.de -- Aktuelle VG Wort-Ausschüttung: „Dicker Zuschuss zum Urlaub“

Autor*innen freuen sich über die Auszahlung der VG Wort. Aber was ist mit der Steuer? Hendrik Zörner vom DJV erklärt, was zu beachten ist.
Bild: Das Geld für die VG Wort wird zum Beispiel bei den Herstellern von Fotokopierern eingezogen

Viele Redakteur*innen freuen sich über ihre Ausschüttungsbriefe von der VG Wort. Woher kommt das Geld?

Die Verwertungsgesellschaft Wort hat die Aufgabe, die Wahrnehmungsrechte von Urhebern im Wort-Bereich umzusetzen. Sie treibt Geld für die Nutzung der Werke dieser ein und schüttet es an die Urheber aus.

Also eine Art GEMA für Autor*innen?

Richtig. Geld wird von all denen eingezogen, die schriftliche Werke nutzen. Das sind zum Beispiel Gerätehersteller, etwa von Fotokopierern, aber natürlich auch von denjenigen, die aktiv Werke von Urhebern verwenden wollen und sich um die Rechte bemühen.

Bis zu einem [1][BGH-Urteil] 2016 wurde das Geld hälftig an die Verlage und die Urheber*innen ausgezahlt. Dort wurde entschieden, dass der Verlegeranteil bei den Ausschüttungen entfällt. Seit 2017 stehen die VG-Wort Einnahmen [2][nur noch den Autor*innen] zu. Gab es deshalb besonders viel Geld?

Die VG Wort hatte für den Fall, dass die juristischen Auseinandersetzungen zu ihren Ungunsten ausgehen würden, Rücklagen gebildet, die jetzt aufgelöst werden. Nach dem Urteil wurde in den Gremien der VG Wort besprochen, wie mit den [3][Konsequenzen] des Urteils und mit den Rücklagen umzugehen ist. Da wurde der Beschluss gefasst, die Rücklagen zugunsten der Wahrnehmungsberechtigten aufzulösen. Das ist der Grund, warum sich jetzt etliche freie Journalisten sehr über einen dicken Zuschuss zum Urlaub freuen können.

Kann ein unerwartet hoher Betrag auf dem Konto auch negative Konsequenzen haben, etwa was Steuern angeht?

[4][Freie Journalisten] unterliegen als Freiberufler einer sehr viel einfacheren Gesetzgebung als etwa Gewerbetreibende. Und Steuern müssen sie sowieso bezahlen. Wenn so eine Nachzahlung kommt, dann steigen die Einnahmen, insofern müssen sie sehr wahrscheinlich auch mehr Steuern zahlen. Aber das steht in einer klaren Relation zu dieser zusätzlichen Einnahme.

Freiberufler*innen sind von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie im Vorjahr einen Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten haben. Ist es möglich, durch die hohen Ausschüttungen plötzlich umsatzsteuerpflichtig zu werden?

Das kann passieren. Aber Umsatzsteuerpflicht bedeutet auch, dass freie Journalisten die Umsatzsteuer ihrer Ausgaben beim Finanzamt geltend machen können. Auf jeden Fall sollten sich Betroffene fachkundigen Rat einholen. Wie dann im Detail verfahren werden sollte, hängt natürlich stark vom Einzelfall ab.

Hinweis: In einer vorherigen Version des Interviews hieß es auf die Frage nach der Umsatzsteuerbefreiung, plötzliche hohe Einnahmen könnten durch Ausgaben kompensiert werden. Das ist falsch und wurde korrigiert.

20 Jun 2019

LINKS

[1] /Urteil-zur-VG-Wort-Ausschuettung/!5298006/
[2] /Urheberrechtsreform-und-VG-Wort/!5582139&s=vg+wort/
[3] /VG-Wort-aendert-Verteilungsplan/!5408236/
[4] /Verguetungsregeln-fuer-freie-Journalisten/!5264856/

AUTOREN

Lilly Schlagnitweit

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