taz.de -- Neonazi verkauft angebliche Ökoware: Rechter Schwindel mit Bioöl

Ein Neonazi aus Brandenburg vertreibt Bio-Olivenöl in Pfandflaschen aus Spanien. Das Produkt verdient jedoch das Siegel nicht.
Bild: Bio oder nicht?

Berlin taz | Die Beschreibung der feilgebotenen Ware soll Vertrauen wecken. Von jahrhundertealten Olivenbäumen und grasenden Ziegen ist die Rede, ergänzt durch den Satz: „Von der Ernte bis zur Abfüllung unseres Olivenöles, sind wir in jeder Phase der Produktion dabei.“ Das Versprechen: Spanisches Olivenöl zu einhundert Prozent aus ökologischer Erzeugung. Dass das Öl dazu in Pfandflaschen vertrieben wird, macht das Biogefühl perfekt.

Allein: Es handelt sich um einen Etikettenschwindel; das Öl verdient das Bio-Siegel nicht. Das Produkt, das die wenig spanisch klingende Firma Mandelbluete SL unter anderem über die eigene Webseite vertreibt, stammt von einem konventionellen Hof, dem bisher die ökologische Zertifizierung fehlt. Über den Schwindel hatte z[1][uerst der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet].

Doch nicht nur das. Hinter der Firma Mandelbluete verbirgt sich ein gewisser Udo W. – seines Zeichens einschlägig bekannter Neonazi aus Brandenburg – und dort wegen des Handels von Nazi-Devotionalien angeklagt. Er wird als Geschäftsführer von Mandelblüte geführt. Für die taz war er nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.

Auch einzelnen Bio- und Unverpackt-Läden ist das angebliche Öko-Produkt angeboten worden. Bundesweit. So auch dem Naturkostladen von Sigrid Mautschke in der Uckermark. Sie nahm 25 Liter des Öls ab, teils zum Verkosten, teils zum Verkauf. „Qualitativ war das Öl gut“, sagt sie. Und doch bekam sie Zweifel an der Seriosität des Händlers, da Kontaktaufnahme und Abwicklung schwierig waren.

Kontrollstellencode des Bio-Produkts gefälscht

Beim genaueren Blick aufs Etikett stellte sich dann heraus, dass der Kontrollstellencode des angeblichen Bio-Produkts gefälscht war. Nach RBB-Recherchen existiert der angegebene Oliven- und Zitronenanbaubetrieb in Andalusien zwar, er befindet sich aber noch in der Umstellung – weshalb der Verkauf der Ware als Bioprodukt unzulässig ist.

In wie viele Läden das falsch etikettierte Olivenöl bislang gelangen konnte, ist unklar. Ebenso, ob und wie viel der Ware sich nach wie vor in Regalen befindet. Denn: Mandelbluete hat seinen Sitz in Spanien. „Damit liegt die Zuständigkeit bei den spanischen Behörden“, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium in Brandenburg. Heißt: Ein Rückruf des falsch deklarierten Öls kann nur von dort aus angestoßen werden.

Sicher scheint indes, dass lediglich kleinere, inhaberInnengeführte Naturkostläden betroffen sind. Und die großen Bioketten? Nachfrage bei Branchenriese Alnatura. Eine Sprecherin erklärt der taz, dass das Öl bei ihnen allein deshalb nicht in den Verkauf gelangt sei, da sie generell nicht mit kleinen, unbekannten Händlern kooperierten.

Bis vor kurzem war die falsche Bioware auch bei Amazon noch zu haben. Erst als die taz den Konzern mit dem Fall konfrontierte, wurde er aktiv und nahm das falsch etikettierte Bioöl, aber auch andere Produkte von Mandelbluete aus dem Sortiment. Nur: Nach kurzer Zeit war das Öl wieder da, mit anderem Foto. Woraufhin Amazon abermals löschte.

Amazon will Händler unter die Lupe nehmen

Dies weckt Zweifel am konsequenten Vorgehen des Konzerns. Kann der Händler das falsche Bioöl also unbegrenzt neu anbieten? Der Online-Riese gibt sich auf eine Anfrage der taz hin wortkarg. Nur soviel: Der Händler soll nun genauer unter die Lupe genommen werden. Dies könne in der Löschung des Verkäufer-Accounts münden. Über die firmeneigene Website dürfte der Verkauf aber erst einmal weiterlaufen; der Shop ist nur für registrierte Kunden zugänglich.

Laut dem Online-Portal bio-markt.info hat sich ein Bio-Händler inzwischen an das brandenburgische Landwirtschaftsministerium gewandt und gefordert, diesen Verstoß gegen das Öko-Recht zu ahnden und dafür zu sorgen, dass noch vorhandene Ware dieses Anbieters bundesweit aus dem Verkehr gezogen wird.

Derzeit muss sich W. vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen des Handels mit Hakenkreuz-Bettwäsche und anderen Nazi-Devotionalien verantworten. Der Strafbestand lautet „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. An diesem Montag soll der Prozess fortgesetzt werden. Bislang ließ sich W. dort von seinem Anwalt vertreten. Bei Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis.

12 Apr 2019

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[1] https://www.youtube.com/watch?v=8HxCH6bx4sE

AUTOREN

Daniel Godeck

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