taz.de -- Kommentar über Wolf im Jagdrecht: Munition für Wolfsgegner

Nachrichten wie die über den angeblichen Wolfs-Biss in Niedersachsen schüren Ängste. Sofort wird gefordert, den Wolf jagen zu dürfen. Das ist falsch.
Bild: Gehört nicht ins Jagdrecht: der Wolf

Ja, es ist möglich, dass in Deutschland Menschen von Wölfen verletzt werden. Und ja, wenn sie sich aggressiv gegenüber Menschen zeigen, müssen die Raubtiere erschossen werden. Das anzuerkennen ist wichtig für die aufgeheizte Debatte über den Wolf. Die Tiere müssen nicht um jeden Preis geschützt werden. Ebenso wichtig ist es aber auch, das Risiko, das durch den Wolf für den Menschen entsteht, nicht zu überhöhen. Denn bei aller Vorsicht: Es ist äußerst gering.

Menschen gehören nicht zum Beutespektrum der scheuen Tiere. Die angeblich akute Gefahr für den Menschen wirkt wie ein vorgeschobenes Argument von Wolfsgegnern, um zu rechtfertigen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen – obwohl auffällige Wölfe schon heute entnommen werden können.

Der Wolf bedeutet Extraarbeit

In diesem Kontext ist auch die Meldung, im niedersächsischen Steinfeld hätte ein Wolf einen Menschen gebissen, mit Vorsicht zu genießen. Die Frage ist doch, wem nützt sie? Ein DNA-Test konnte den Verdacht weder bestätigen noch ausräumen. Es könnte ein Hund gewesen sein.

Der Vorfall eignet sich aber gut, um Angst vor dem Wolf zu schüren – um die Interessen einiger weniger durchzusetzen. Das, worum es in der Wolfsdiskussion geht, ist nicht die abstrakte Gefahr für Spaziergänger und Friedhofsgärtner. Es geht darum, dass der Wolf für Weidetierhalter einen großen Arbeitsaufwand und zusätzliche Kosten bedeutet. Sie müssen stromführende Zäune aufstellen und immerzu pflegen.

Und natürlich ist es belastend, wenn Halter ihre Tiere tot auf der Weide finden. Aber ob eine streng geschützte Art wie der Wolf abgeschossen werden darf, kann trotzdem nicht von Partikularinteressen einiger Tierhalter abhängen. Ins Jagdrecht gehört er nicht.

6 Dec 2018

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Andrea Maestro

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