taz.de -- Grundgesetzänderung für Bildung: Bund darf nun Schule machen

Das Kooperationsverbot wird aufgehoben: Nach langen Verhandlungen haben sich Regierungsfraktionen sowie Grüne und FDP geeinigt.
Bild: In Sachen Bildung können und müssen die Länder künftig mit dem Bund rechnen

BERLIN taz | Die Regierungsfraktionen sowie die Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP haben sich am Freitag auf eine Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung geeinigt. Alle vier verständigten sich auf eine Änderung des Grundgesetzes, die im Bundestag nächste Woche und im Bundesrat noch vor Weihnachten mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden soll.

Diese ist unter anderem Voraussetzung, damit der Bund wie lange geplant in die Digitalisierung der Schulen investieren kann. Dafür sind in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das Geld aus dem sogenannten Digitalpakt soll ab 2019 in Endgeräte für Schulen, in Lernplattformen und Fortbildungen fließen.

Die nun vereinbarte Änderung bezieht sich auf Artikel 104c des Grundgesetzes. Dort heißt es bisher: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden … im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“ Nunmehr soll dieser Artikel ausführlicher gefasst und ergänzt werden. Geeinigt hat man sich auf die Formulierung: „Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden … im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“

Die Beschränkung auf finanzschwache Gemeinden entfällt also, stattdessen dürfen auch qualitative Verbesserungen, also etwa Fortbildungen für LehrerInnen bezuschusst werden.

Der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring, lobt den Kompromiss als Verhandlungserfolg von Grünen und FDP: „Wir haben es geschafft, dass der Bund nicht nur in Beton, sondern auch in Köpfe investieren darf, und zwar verlässlich. Von dieser Einigung werden Lehrkräfte und Schüler sowie Schulen am Limit profitieren.“

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion die Linke, Birke Bull-Bischoff sieht noch Luft nach oben: „Geeinigt hat man sich auf eine Kann-Bestimmung, wir brauchen aber eine Muss-Bestimmung. Bildung muss Gemeinschaftsaufgabe werden.“

Um die Aufhebung des 2006 beschlossenen Kooperationsverbots hatten Union und SPD lange gerungen. „Die Einigung auf eine Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots ist ein großer bildungspolitischer Erfolg“, so der bildungspolitische Sprecher der SPD Oliver Kaczmarek.

23 Nov 2018

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Anna Lehmann

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