taz.de -- Asylrecht in Frankreich: Parlament stimmt für Verschärfung
92 Abgeordnete sind für eine Fristverkürzung bei Asylanträgen von 120 auf 90 Tage. Der Artikel ist Teil eines Gesetzespakets, gegen das es Proteste gab.
Paris afp | Die französische Nationalversammlung hat für eine Verschärfung des Asylrechts gestimmt. 92 Abgeordnete stimmten am Donnerstagabend in Paris dafür, die Frist für die Einreichung eines Asylantrags von 120 auf 90 Tage zu verkürzen. 31 Abgeordnete stimmten gegen den Gesetzesartikel, der Teil eines [1][umfangreichen Asyl- und Einwanderungsgesetzes] der Regierung von Präsident Emmanuel Macron ist. 13 Abgeordnete enthielten sich.
Gegen den Gesetzesentwurf hat es in Frankreich bereits massive Proteste gegeben. Auch in der Regierungspartei La République en Marche (LREM, Die Republik in Bewegung) ist das Vorhaben umstritten, das unter anderem auch eine längere Abschiebehaft vorsieht.
Innenminister Gérard Collomb will mit dem Gesetzespaket erreichen, dass die französischen Behörden Asylanträge künftig innerhalb von sechs Monaten bearbeiten statt wie bisher in elf Monaten. Asylbewerber sollen künftig auch weniger Zeit haben, gegen einen negativen Bescheid Widerspruch einzulegen.
23 Abgeordnete der Regierungsmehrheit kritisierten in der Debatte am Donnerstag, die neuen Fristen seien nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für die überlasteten französischen Behörden zu kurz. Die konservativen Republikaner und die rechtspopulistische Front National werfen der Regierung dagegen mangelnde Härte vor.
Merkels Abschiebepolitik als Vorbild
Macrons Regierung reagiert mit der Novelle auf deutlich angestiegene Flüchtlingszahlen: Im vergangenen Jahr hatte Frankreich erstmals mehr als 100.000 Asylanträge registriert, 17 Prozent mehr als 2016. Im EU-Schnitt halbierte sich die Zahl der Bewerber dagegen. Über Frankreich versuchen viele Menschen, nach Großbritannien zu gelangen.
Macron hatte in der Vergangenheit die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Vorbild bezeichnet, dabei aber vor allem auf die Abschiebepraxis in der Bundesrepublik verwiesen.
Der Präsident hat aber versprochen, mit dem neuen Asyl- und Einwanderungsgesetz schutzbedürftige Flüchtlinge besserzustellen. Sogenannte subsidiär Geschützte, denen im Heimatland etwa Folter oder die Todesstrafe droht, sollen nach dem Entwurf künftig für vier Jahre einen Aufenthaltstitel bekommen statt wie bisher für ein Jahr.
20 Apr 2018
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