taz.de -- Bezeichnung als „Holocaustleugner“: Schuster darf AfD-Politiker so nennen

Nicht nur Menschen, die die planmäßige Ermordung der europäischen Juden gänzlich leugnen, dürfen so benannt werden – sondern auch die Relativierer.
Bild: Darf nicht mehr den Holocaust bagatellisieren: AfD-Mitglied Wolfgang Gedeon

Berlin taz | Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, darf den baden-württembergischen AfD-Politiker Wolfgang Gedeon weiter als „Holocaustleugner“ bezeichnen. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied am Dienstag das Berliner Landgericht.

Damit unterlag der AfD-Politiker, dessen antisemitische Einlassungen 2016 zur Spaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag geführt hatten, in einem Rechtsstreit, den er selbst auf den Weg gebracht hatte.

„Auch in Stuttgart konnte sich die Landtagsfraktion nicht durchringen, den Holocaustleugner Wolfgang Gedeon aus der Fraktion auszuschließen“, so hatte sich Schuster in einem schriftlichen Statement, aus dem unter anderem der Berliner Tagesspiegel zitiert hatte, im Januar 2017 geäußert.

Damals hatte AfD-Rechtsaußen Björn Höcke in seiner berüchtigten Dresdener Rede das Holocaustmahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnet und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert. Wenige Tage später beantragte die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Fördergelder für die Gedenkstätte Gurs in Frankreich, wohin die Nazis Juden vor allem aus dem Südwesten Deutschlands deportiert hatten, zu streichen.

In diesem Zusammenhang fiel Schusters Äußerung über Gedeon. Alles zusammen, so der Zentralratspräsident damals weiter, ergebe das Bild einer Partei, die sich immer mehr vom Rechtspopulismus auf dem Weg zum Rechtsextremismus befinde.

Bagatellisierung und Relativierung zählen auch

Gedeon forderte von Schuster eine Unterlassungserklärung, doch dieser lehnte ab. Der Präsident des Zentralrats stellte aber klar, dass er die Formulierung ausschließlich so gemeint hatte, dass Gedeon „in der Vergangenheit Dimension, historische Bedeutung und Einordnung des Holocaust bagatellisiert und relativiert“ habe.

Das reichte Gedeon nicht, er klagte. Er habe den Massenmord an den Juden in keiner seiner Veröffentlichungen „je geleugnet oder auch nur verharmlost“, so seine Begründung. Schusters Aussage sei eine „Diffamierung“.

Die Richter aber betonten in der mündlichen Verhandlung, dass der Begriff „Holocaustleugner“ in der Öffentlichkeit nicht nur für jene benutzt würde, die die planmäßige Ermordung der europäischen Juden gänzlich leugnen, sondern auch für die, die Teilaspekte verneinen oder diese relativieren.

Schusters Rechtsanwalt führte aus, dass Gedeon genau dies in seinen Schriften mache. „Ich kann mir in Zukunft sowohl eine Modifikation einzelner Teilaspekte des Holocaust vorstellen, insbesondere was die Zahlendimension anbelangt“, zitierte der Anwalt beispielhaft aus Gedeons Buch „Christlich-europäische Leitkultur“, das dieser im Selbstverlag herausgegeben hat.

Gedeon gehört dem Stuttgarter Landtag derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an. Er ist aber weiter Mitglied der AfD. Das Landesschiedsgericht der Partei hatte jüngst den Antrag des Landesvorstandes auf einen Parteiausschluss zurückgewiesen.

16 Jan 2018

AUTOREN

Sabine am Orde

TAGS

Wolfgang Gedeon
Schwerpunkt AfD
Holocaust
Antisemitismus
Rechtsextremismus
Holocaust-Leugner
Horst Mahler
AfD Niedersachsen
Schwerpunkt Rassismus
Wolfgang Gedeon
Jörg Meuthen
Wolfgang Gedeon

ARTIKEL ZUM THEMA

Notorischer Holocaustleugner: Horst Mahler kommt frei

Zehn Jahre saß der Rechtsextreme im Gefängnis, nun wird er aus der Haft entlassen. Die Behörden aber wollen dem 84-Jährigen strenge Auflagen erteilen.

Kolumne Fremd und befremdlich: Wir werden uns einmischen müssen

Darf man Gesetze ändern, um die AfD auszuschließen? Das ist eine sehr schwierige Frage. Für mich allein weiß ich, was ich tun muss: Ich bin zuerst meinem Gewissen verpflichtet.

Holocaust-Gedenken im Bundestag: Eine der Letzten spricht

Während der Gedenkstunde des Bundestags spricht Anita Lasker-Wallfisch und beklagt Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit und Rassismus.

Antisemitismus in der AfD Ba-Wü: „Völlige Verwahrlosung“

Wieder verlässt ein Abgeordneter die Stuttgarter AfD-Fraktion. Der Grund: Der Antisemit Wolfgang Gedeon soll wieder mitarbeiten dürfen.

Neonazi als AfD-Mitarbeiter: Rechte beschäftigen noch Rechteren

Wirbel um die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag: Sie hat einen Neonazi angestellt. Zudem lehnt ein Mitglied eine Erklärung gegen Antisemitismus ab.

Kolumne Dumme weiße Männer: Gut genug für die AfD

Wenn AfDler üble Hetze von sich geben, aber ein Parteiausschluss abgelehnt wird, dann sind das fast ausnahmslos: weiße Männer.